Die geschichtliche Entwickelung des Feuerlöschwesens im Großherzogtum Luxemburg – E. Consdorf

Folgenden Text hat der Webmaster vor Jahren als Fotokopie erhalten. Es sieht so aus, als wäre er in einer Broschüre veröffentlicht gewesen. Der Text ist nicht datiert, aber es sieht so aus, als sei der Text vor dem Zweiten Weltkrieg geschrieben worden. Emile Consdorf war Generalkassierer des luxemburger Feuerwehrverbandes.

Die geschichtliche Entwickelung des Feuerlöschwesens
im Großherzogtum Luxemburg

Von Emile Consdorf

Das Feuer ist und bleibt der unerbittliche, heimtückische und gefährliche Feind des Menschen. Es vernichtet nicht nur sein Hab und Gut, sondern trachtet auch nach Leib und Leben. Es hat lange Zeit in der Welt gedauert, ehe man ernsthaft an die Lösung der Feuerschutzfrage heranging. Langsam folgten sich die Länder zur Einführung des Feuerschutzes. Die ersten Nachrichten über geordnete Feuerlöscheinrichtungen stammen aus der römischen Zeit.

Die Einführung gemeinnütziger Institute in unserm Lande, das bald diesem bald-jenem Staate angehörte, war nicht leicht. Überall reich an Schwierigkeiten und Hindernissen war der Weg, den die ersten Feuerwehren des Luxemburger Landes mit ihrer Gründung beschritten, ehe sich die Idee des Feuerlöschwesens bis zu der heutigen Organisationsform durchsetzte. Allmählich erst konnte der Weg zum Ziel gebahnt werden.

Spuren über Feuerlöscheinrichtungen finden wir im 12. Jahrhundert. Die ersten Vorkehrungen zur Verhütung resp. Löschung von Bränden wurden 1226 von den Franziskaner-Mönchen getroffen, deren Kloster sich auf dem «Knoudler» befand.

Die erste Feuerwehr im Lande wurde in Luxemburg im «Kreuzgründchen» während der Regierungszeit Johanns des Blinden, Graf von Luxemburg 1312 aus den Mitgliedern der St. Sebastians-Bruderschaft gegründet. Sie leistete der Stadt wertvolle Dienste. Ihren Satzungen gemäß lag dieser Gesellschaft die Pflicht ob, bei Feuersbrünsten den bedrängten Mitmenschen rettend und löschend nach besten Kräften beizustehen. Es ist nicht genau festzustellen, wann in Luxemburg die erste genaue Feuerlöschverordnung erlassen wurde, aber es steht fest, dass schon sehr früh den lokalen Verhältnissen (Krieg, Belagerung, Verwüstung) angepasste Feuerverhütungsbestimmungen bestanden. So wurde im Jahre 1577 in Luxemburg eine Bürgergarde gegründet, die auch die Feuerwache auf dem Turme der St. Nikolaus-Kirche bezog.

Während den langen und zahlreichen Belagerungen der Stadt, wo beständig Bomben und glühende Kugeln in die Festung fielen, kämpfte die Bürgergarde Tag und Nacht mit denen ihr von der Stadt gelieferten Löschgeräten gegen die schrecklichen Feuersbrünste.

Im Jahre 1740 schenkte die Kaiserin Maria- Theresia von Österreich, welche damals das Luxemburger Land regierte, der Hauptstadt 2 Feuerspritzen, die ersten in unserm Lande. Eine dieser Spritzen befand sich noch bis kurz vor dem 2. Weltkriege im Spritzenhaus der Feuerwehr von Pfaffenthal und soll jetzt nach durchgeführter Reparatur demnächst dem National-Museum überliefert werden.

Am 2. Oktober 1794 erließ der Stadt-Magistrat ein Reglement über die Löschung ausbrechender Brände, welches bis 1814 in Kraft blieb. Demnach wurde vom damaligen Bürgermeister Dutreux ein Reglement erlassen, eine 148 Mann starke freiwillige Feuerwehr zu organisieren.

Im Jahre 1820 wurde eine einigermaßen moderne Feuerspritze in Betrieb gesetzt.

Die 1821 vom Regierungsrat der Stadt Luxemburg erlassene Verordnung über Hilfeleistung bei Feuersbrünsten sah sowohl Organisation des Corps wie Kommando und Arbeit an der Brandstätte vor.

Am 24. 2. 1843 wurde ein Gesetz erlassen, welches die Gemeinden verpflichten, die notwendigen Vorkehrungen zur Verhütung und Bekämpfung von Feuersbrünsten zu treffen. (Dieses Gesetz ist noch bis heute in Kraft.)

Die erste Dorf-Feuerwehr im Lande wurde im Jahre 1840 in Grosbous gegründet, welche sehr gut organisiert war. Die Offiziere wurden auf Vorschlag des Gemeinderates nach Antragstellung der Regierung vom damaligen König-Großherzog ernannt. Die Disziplin sowie der Dienst der Feuerwehr waren durch ein vom Gemeinderat Grosbous ausgearbeitetes und von der Regierung bestätigtes Reglement geregelt. Das Befehlsbuch der Feuerwehr Grosbous enthält zahlreiche interessante Berichte, die einen wohltuenden Überblick gestatten über die wahrhaft segensreiche Tätigkeit, welche diese Feuerwehr entfaltete.

Im Jahre 1848 wurde die Feuerwehr in der Weise reorganisiert, dass das verstärkte Corps in 5 Sektionen eingeteilt wurde mit je einem Kommandanten. Trotz der Verbesserungen, welche die Reorganisation brachte, scheint es gegen 1850 mit der aus bezahlten Handwerkern und Arbeitern bestehenden Feuerwehr nicht zum Besten zu stehen. Und so entstanden 1854 die freiwilligen Feuerwehren in der Oberstadt und der Unterstadt Grund. Im selben Jahre schon leisteten dieselben bei dem gefährlichen Brande des Holzlagers der Garnison im hl. Geist hervorragende Dienste. Um diese Zeit gab es noch viele Ortschaften des Landes und der Umgebung der Stadt, die weder eine Feuerwehr noch Geräte besaßen. Dieselben suchten Hilfe bei den städtischen Wehren.

Allmählich wurden im Laufe der Zeit in allen Städten und Dörfern «freiwillige Feuerwehren» gebildet so u. a. in Diekirch, Esch, Echternach, Clerf, Wiltz usw., deren Fundament jene ideal gesinnten, jederzeit hilfsbereiten Männer verkörpern, die sich in uneigennütziger Weise freiwillig dem Feuerwehrdienst widmen.

Die große Entwicklung der Wehren finden wir dann im letzten Vierteljahrhundert vor 1900.

So bestanden beispielsweise im Jahre 1882 in unsern Dörfern schon 39 Feuerwehren, welche meistens mit primitiven Geräten ausgerüstet, schlecht ausgebildet und vielfach auch nicht uniformiert waren. Das Feuerwehrwesen war damals überhaupt eine verkannte Einrichtung. Die wirklich elenden Zustände, welche hinsichtlich Löschwesen im Lande obwalteten, veranlassten am 17. 12. 1882 den damaligen Hüttenbesitzer Herrn Edouard Metz, einer der bedeutendsten Männer des Großherzogtums, sowie den späteren Bürgermeister der Gemeinde Eich Herrn Paul Eloi Schoué, am 14. 1. 1883 den Luxemburger Feuerwehr-Verband zu gründen. Der Zweck des Verbandes war folgender:

  • Kennenlernen der Einrichtungen einer jeden der vertretenen Wehren,
  • Instandhaltung der vorhandenen Geräte,
  • Beschaffung besserer Löschgeräte,
  • Abhaltung ständiger Geräteübungen.

Um eine Fühlungnahme zwischen der Verbandsleitung und den beigetretenen Wehren zu erzielen, wurde ein Landesausschuss gewählt, dem führende Persönlichkeiten der besten Kreise des Landes angehörten.

Es begann nun eine sehr rege Tätigkeit auf allen Gebieten des Feuerlöschwesens.

In einer Ausschusssitzung, welche am 3. Januar 1884 in Wiltz stattfand, wurde das Abhalten von Feuerwehrkonferenzen über Organisation der Wehren, deren Ausrüstung und Ausbildung, sowie Instandhaltung der Geräte beschlossen.

Aber schon am 18. 10. 1890 sah sich Herr Ed. Metz, welcher den Präsidentenposten innehatte, aus Gesundheitsrücksichten gezwungen, von seinem Posten zurückzutreten. Mit berechtigtem Stolz konnte er aber auf «sein» Werk zurückblicken. Auf seinen Vorschlag wurde dann das bisherige Ausschussmitglied Herr G. de Marie aus Ettelbrück per Akklamation zum Präsidenten gewählt, während Herr Metz, damit er dem Verbande erhalten bleiben soll, zum Ehrenpräsidenten ernannt wurde.

Der neue Präsident trat in die Fußstapfen seines Vorgängers und suchte das Werk, das dieser geschaffen, weiter auszubauen. Während seiner 22-jährigen Präsidenten-Tätigkeit wusste Herr de Marie in uneigennütziger und aufopferungsvollster Weise dem luxemburgischen Feuerlöschwesen den Stempel seiner Persönlichkeit aufzudrücken; von Herrn Generaldirektor des Innern Kirpach tatkräftig unterstützt, begann nun die Ära des Aufstieges.

In den folgenden Jahren sind viele neue Feuerwehren entstanden, ein Verbands-Abzeichen für 15-, 20-, 25- und 30-jährige Dienstzeit wurde geschaffen sowie eine Sterbekasse gegründet; auch ein Landes – Feuerwehr- Inspektor wurde ernannt. Erbgroßherzog Wilhelm von Luxemburg, ein begeisterter Anhänger des Feuerwehrwesens, hat im Jahre 1892 das Protektorat über den Landes-Feuerwehrverband übernommen und eine Jahresprämie von Fr. 125.- gestiftet, welche jedes Jahr einem Feuerwehrmann, der sich auf der Brandstätte besonders auszeichnete zuerkannt wird.

Ein eigenes Verbandsorgan betitelt «Der freiwillige Feuerwehrmann» wurde gegründet und am 1. Januar 1890 konnte die erste Nummer herausgegeben werden.

Beim Einzug S. K. H. des Großherzogs Adolph von Luxemburg in die Landeshauptstadt wirkten 2500 trefflich geschulte, schön uniformierte Feuerwehrleute dadurch mit, dass sie Spalier in den Straßen bildeten und vor dem Herrscher defilierten. Auch beim Einzug ihres erlauchten Protektors des Erbgroßherzogs Wilhelms, nach dessen Vermählung mit der Prinzessin Marie von Braganza, waren ebenfalls 2500 Feuerwehrmänner aus allen Teilen des Landes nach der Hauptstadt geeilt und defilierten vor dem hohen Paare.

Im August 1892 fand der erste Feuerwehrtag in festlicher Weise zu Ettelbrück statt, an welchem der Protektor des Verbandes, Erbgroßherzog Wilhelm teilnahm. Nach der von Herrn Bürgermeister Salentiny gehaltenen Begrüßungsansprache antwortete Erbgroßherzog Wilhelm in folgender Ansprache: „Meine Herren, seien Sie versichert, dass ich Ihren Bestrebungen das größte Interesse entgegen bringe. Mein aufrichtiger Wunsch geht dahin, dass immer mehr waffenfähige Mannschaften sich in die Feuerwehr aufnehmen lassen, umso mehr als wir in unserm Lande ja glücklicherweise keine zahlreichen Truppen zu unterhalten haben. Ich sehe, dass Sie sich um die Sache der Feuerwehr viele Mühe geben, meine Herren. Es ist dies ein Eifer, für den wir uns dankbar bezeigen müssen. Ich leere mein Glas auf das Wohl des Luxemburger Landes, auf das Wohl des Feuerwehrverbandes und aller Feuerwehren des Großherzogtums.»

Die Landesregierung erwies von jeher den Verbandsbestrebungen das größte Entgegenkommen. 1887 wurde durch Kammerbeschluss der Kredit der Feuerwehren bedeutend erhöht.

Mit der Erhebung der durch Gesetz vom 22. April 1905 eingeführten 3% Steuer, welche die Feuerversicherungsgesellschaften aus den Prämien zu entrichten haben, war es möglich, den Feuerlöschdienst weiter auszubauen.

Der Ministerialbeschluss vom 25. Dezember 1907 schuf diesetwegen den höheren Oberfeuerwehrrat. Die Funktionen seiner 5 Mitglieder, sind ehrenamtlich.

Ein weiterer ministerieller Beschluss vom 19. Februar schuf die Feuerwehr-Unfallkasse zur persönlichen Sicherstellung des einzelnen Feuerwehrmannes und Fürsorge bei eventuellen Unglücksfällen in Ausübung des Dienstes.

Nach dem Tode des um das Luxemburger Feuerwehrwesen sehr verdienten Präsidenten, Herrn de Marie, wurde am 14. September 1919 in der Delegierten-Versammlung zu Grevenmacher Herr Leo Metz aus Esch zum Verbandspräsidenten gewählt.

Unter seiner einflussreichen und erfahrenen Leitung hob sich der Landesverband und mit ihm das Feuerlöschwesen mehr und mehr und dieser konnte beim Ableben des Hrn. Metz im Jahre 1928, 210 Wehren mit 5789 Mitgliedern zählen.

In der Delegiertenversammlung zu Fels am 20. September 1932 wurde Herr Henri Funck, Brauereibesitzer aus Neudorf zu seinem Nachfolger bestimmt, Posten, den er noch bis zum heutigen Tage mit viel Umsicht und Kenntnissen weitergeführt.

Das gesamte luxemburgische Feuerwehrwesen besteht heute aus folgenden Organisationen:

I. Oberfeuerwehrrat

Derselbe besteht aus 5 Mitgliedern, welche durch großherzoglichen Beschluss von der Regierung ernannt werden. Es sind die Herren Nic. Wirtgen als Präsident, Eug. Arend (Wiltz), Henri Funck (Neudorf) und P. Peffer (Petingen). Durch den im Laufe des Jahres verstorbenen langjährigen Sekretär, Herrn J. Deitz (Ettelbrück), ist der fünfte Sitz momentan vakant. Der Oberfeuerwehrrat dient als Bindeglied zwischen den Verbands-Wehren und der Regierung.

II. Inspektorenrat

Dem Inspektorenrat obliegt die Pflicht, das gesamte Feuerlöschwesen im Lande zu überwachen und dem Oberfeuerwehrrat Bericht zu erstatten. Er besteht aus einem General-Inspektor, sowie aus 12 Inspektoren, einen für jeden Kanton. Dieselben werden ebenfalls durch großherzoglichen Beschluss ernannt.

III. Feuerwehrverband.

Die Verbandsleitung -besteht- aus- den HH. Henri Funck (Neudorf), Präsident, Jacques Hansel (Küntzig) und Fr. Scholer (Düdelingen), beide Vice-Präsidenten, Jos. Ludwig (Ettelbrück) Generalsekretär, Emile Consdorf (Dommeldingen) Verbandskassierer sowie aus 13 Ausschussmitgliedern, d. h. ein Vertreter pro Kanton.

Dem Landesverband unterstehen die Kantonal-Feuerwehrverbände. Sie werden gebildet von den Verbandswehren und sind berufen die Entwicklung des gesamten Feuerwehrwesens in ihren resp. Kantonen zu überwachen und alljährlich gemeinsame Übungen abzuhalten. Der Verband zählt heute 239 Wehren mit über 6000 Mitgliedern, und kann als eine der bedeutendsten und nützlichsten Organisationen im Lande angesehen werden.

IV. Feuerwehr-Unfallkasse

Diese durch ministeriellen Beschluss vom 19. 2. 1909 geschaffene Unfallkasse hat zum Zweck, die eventuell, bei einem Brande verunglückten Feuerwehrleute zu entschädigen. Die Leistungen dieser Kasse werden den Zeitverhältnissen stets angepasst.

V. Verbandssterbekasse

Eine Verbandssterbekasse, welche am 15. 8. 1895 ins Leben gerufen wurde, zum Zwecke, den Hinterbliebenen von verstorbenen Mitgliedern bei einem kleinen Beitrage eine ansehnliche Sterbesumme auszuzahlen.

VI. Verbandspresse

Ein eigenes Verbandsorgan «Der freiwillige Feuerwehrmann» besteht zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen an die Wehren, Aufnahme von Berichten und Fachartikeln usw. Die Leitung der Verbandspresse obliegt dem Landesverband und einer hierzu ernannten Redaktionskommission.

VII. Feuerwehrbibliothek

Zur Unterhaltung und Belehrung der Mitglieder unterhält der Verband eine Verbandsbibliothek, die unter Aufsicht des höheren Oberfeuerwehrrates steht.

Zum Aufbau, Unterhalt des gesamten Feuerlöschwesens sowie Aufmunterungsprämien an die Wehren wurde durch ministeriellen Beschluss vom 22. 4. 1905 eine von den im Lande zugelassenen Feuerversicherungsgesellschaften eine 3%ige Steuerabgabe aus den Versicherungen eingeführt, welche auf 4% erhöht wurde und jährlich 2-3 Millionen Fr. einbringt, die dem Feuerlöschwesen zur Verfügung gestellt werden. Dank dieser speziellen Steuer wurde ermöglicht, dass das luxemburgische Feuerlöschwesen mit der allmählich fortschreitenden Modernisierung der Löschgeräte Schritt hält und zwar so, dass heute in allen Kantonen und vielen Dorfgemeinden eine Motorspritze angeschafft werden konnte, die sie ihre eigene nennen können.

Durch die ständig zunehmende Ausdehnung der Stadt Luxemburg wurde erkannt, dass zur Sicherung der Bevölkerung und zu einem geordneten Gemeinwesen auch eine Berufsfeuerwehr von Nöten sei. So wurde am 16. 1. 1922 die städtische Berufsfeuerwehr geschaffen, die nicht nur der Stadt Luxemburg, sondern dem ganzen Lande bereits wertvolle Dienste leistete. Der Mannschaftsbestand dieser Berufsfeuerwehr, welche anfänglich 11 Mann betrug, wurde bis zum heutigen Tage auf 26 Mann erhöht, wodurch ermöglicht wird, dass Tag und Nacht je 12 Mann auf Posten stehen. In Bezug auf Löschgeräte ist die städtische Berufsfeuerwehr heute so ausgebildet und ausgerüstet, dass sie allen Eventualtäten gewachsen ist und es mit größeren Städten des Auslandes aufnehmen kann.

Bei der Gründung der Berufsfeuerwehr bestand die ganze Ausrüstung der Wehr aus einer Autospritze älterer Bauart und kaum genügend Schlauchmaterial. Im Jahre 1928 wurde der erste Autosanitätswagen angeschafft, dem bald ein weiterer folgte.

Die seit 1920 in Dienst stehende Autospritze gewährleistete nicht mehr die unbedingt erforderliche Betriebssicherheit, die man an derartige Fahrzeuge stellen konnte. So wurde 1936 eine moderne Autospritze mit einer Leistung von 2500 l/min. angeschafft. Mit der getätigten Anschaffung dieser neuen Autospritze war ein erster Schritt in der neuzeitlichen Ausrüstung der städtischen Berufswehr erfolgt. Es ließ sich nun nicht vermeiden, dass im Laufe der Zeit zu der ursprünglichen Ausrüstung noch neue Geräte angeschafft werden mussten. Zur Vervollständigung des Löschzuges fehlte es noch an einer den örtlichen Bauverhältnissen angepassten Autodrehleiter, in deren Ermangelung die Wehr für gleichzeitige Ausführung von Löscharbeiten nur ungenügend ausgerüstet war. So wurde 1937 eine aufs modernste ausgeführte vollautomatische Autodrehleiter mit einer 27 m-Steighöhe angeschafft, welche in jeder Hinsicht der Schlagfertigkeit der Wehr zu dienen geeignet ist. Bei Ausbruch des Krieges war, um allen Eventualitäten vorzubeugen, die jetzt vorhandene Ausrüstung noch ungenügend. Es wurden weitere notwendige Neuanschaffungen vorgenommen.

Wie die Stadt Luxemburg seine Berufsfeuerwehr hat, so sind auch heute verschiedene größere Privat-Betriebe dazu übergegangen zur Sicherung und zum Schutze ihrer Anlagen, eigene Betriebsfeuerwehren zu haben, u. a. die Hüttenwerke der «Hadir» in Differdingen sowie die Lederfabrik «Ideal» in Wiltz.

Aber auch in unsern andern Städten und Dörfern sind heute viele leistungsfähige und motorisiert ausgerüstete freiwillige Feuerwehren vorhanden, deren Bestreben dahin gehen, die Feuerschäden zu verringern. Es muss immer wieder betont werden, dass durch das Feuerlöschwesen Große Werte erhalten bleiben, die aber vernichtet würden, wenn die Feuerwehren nicht bestehen würden und nicht gut ausgerüstet wären. Die Feuerwehrleute sind sich ihrer edlen Aufgabe bewusst und haben sich freiwillig Pflichten übernommen, die sie auch jederzeit bereit sind auszuüben, wenn es gilt ihren Mitmenschen in größter Not und Gefahr, gemäß ihrem Wahlspruche «Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr», Hilfe zu bringen.

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