Chronik (1967)

Diese Chronik stammt aus der Broschüre zum Kongress 1967 in Mersch. Autor war der Lehrer Gaston FRINGS.

Aus der Chronik der Merscher Feuerwehr

Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts lag der Feuerlöschdienst auf dem flachen Lande sehr im Argen. In Mersch war es natürlich nicht anders als sonst wo. Eine organisierte Feuerwehr gab es nicht. Die Löschgeräte beschränkten sich wohl auf einige Leitern und Eimer aus Holz oder Tuch. Wenn überhaupt vorhanden, waren sie bei Privaten untergebracht und mussten im Notfall erst unter allerlei Gerümpel hervorgeklaubt werden. Die mittelalterlichen Weistümer von Mersch erwähnen mit keiner Silbe, dass irgendwelche Brandvorschriften bestanden hätten, wie es anderswo manchmal der Fall war.
Einem Inventar des Oberbürgermeisters Emm. Joh. Anton Servais aus dem Jahre 1815 verdanken wir den ersten Hinweis auf Abwehrmaßnahmen gegen Feuersbrünste : er zählt für die Ortschaft Mersch 6 Leitern und 20 Löscheimer als Gemeindeeigentum auf. Die andern Dörfer der Munizipalität werden nicht genannt, hatten also gar keine Hilfsmittel im Fall einer Feuersbrunst.
In einer Deliberation des Munizipalrates vom 12. 5. 1820 beschließen die Räte, den armen Einwohnern des Dorfes Angelsberg, das kürzlich durch ein Großfeuer zerstört worden war, zu Hilfe zu kommen. In den Gemeindewäldern lassen sie 10 Bäume schlagen zu je 4 Balken, die den beklagenswerten Angelsbergern zur Verfügung gestellt werden. Zu andern, näherliegenden Schlussfolgerungen, die sich aus dieser Katastrophe zwangsmäßig hätten ergeben müssen, kommt es nicht. Noch nicht! Trotzdem, wohl als Folge des Umschreibens Willmar vom 24. 11. 1821, findet sich im Budgetentwurf der Gemeindeverwaltung vom 4. 6. 1824 ein Artikel, der nachdenklich stimmen muss: für den Unterhalt der Feuerpumpen werden 10 Florins, etwas mehr als 20 fr, votiert, und ein anderer Artikel schlägt für den Ankauf von 6 Löscheimern die Summe von 48 Florins, zirka 100 fr, vor. Es sei ausdrücklich betont, dass von Feuerpumpen (in der Mehrzahl) die Rede ist. Ob sie aber wirklich vorhanden waren?
Wir kennen aus dem Jahre 1827 einen königlichen Erlass, gemäß dem alle Stadt- und Landgemeinden eine oder mehrere Pumpen beschaffen sollten. Er ließ allerdings den Drückebergern unter den Gemeinden so viele Hintertürchen offen, dass er ohne tiefgehende Wirkung bleiben musste. Zum Lob der Merscher sei jedoch hervorgehoben, dass sie sich nicht drückten, denn in einer Deliberation vom 22. 1. 1828 wird der Ankauf einer Feuerpumpe zum Preise von 700 Gulden beschlossen.
Darnach nimmt die Feuerbekämpfung immer greifbarere Formen an. Ein Gemeinderatsbeschluss vom 9.8.1838 befasst sich mit besonderen Vorbeugungsmaßnahmen, die übrigens bereits in dem oben erwähnten Erlass von 1827 gefordert worden waren. Angesichts der immer häufigeren Missbräuche beim Brechen und Hecheln von Flachs und Hanf, bestimmt der Rat, dass es in Zukunft verboten ist, den Hanf im Bereich der Wohnhäuser zu brechen, sowohl am Tage wie in der Nacht – das Werg nachts innerhalb der Wohnungen zu hecheln und in den Backöfen oder über einem anderen Feuer zu dörren – und die Darren in weniger als 100 m Entfernung vom letzten Haus des Dorfes aufzustellen. Er droht mit Geldstrafen von 5, 10 oder 15 Franken.
Man mag sich fragen, wieso erst 1838 auf den Erlass von 1827 diese positive Stellungnahme der Ortsvorsteher erfolgte. Aber von 1830 an war das Land, mit Ausnahme der Stadt Luxemburg, belgisch, und es ging in mancher Hinsicht recht verworren zu in dieser Zeit.
Übrigens beschließt, und das kaum einen Monat später, am 12.9.1838, der Gemeinderat den Ankauf von 3 Feuerpumpen mit Zubehör. Es handelt sich um zwei Druckpumpen mit 2 Zylindern auf 2 Rädern und eine kleinere Pumpe mit einem Zylinder. Der Globalpreis beträgt 1758,80 fr. Lieferanten sind die Firmen J. H. Eisenbach, Kupfergiesser, und Pierre Gangler, Schlossermeister, aus Luxemburg. Hier ist der Text dieses wichtigen Beschlusses:
„Vu une soumission sous la date du 6 septembre courant par laquelle les nommés Jean Henri Eisenbach, fondeur en cuivre et fabricant de pompes à incendie, et Pierre Gangler, maître-serrurier, tous deux demeurant en la ville de Luxembourg, se soumettent de faire à la commune la fourniture de trois pompes à incendie avec tous les ustensiles qui y ont rapport à l’exception des échelles, moyennant le prix de 1758 francs 80 centimes ;
Considérant que ces objets sont indispensables pour la commune ; Considérant qu’il existe un encaisse suffisant pour couvrir cette dépense ;
Est d’avis
1° d’approuver la dite soumission ;
2° de solliciter près de la députation l’autorisation de faire l’acquisition des objets qui y sont rappelés pour le prix de 1758 francs 80 centimes susénoncé et
3° d’employer les fonds en caisse pour subvenir à cette dépense.”
Die Betreuung der Pumpen wird Anfang 1839 bestimmten Personen übertragen, welche die Geräte zu pflegen und in Bereitschaft zu halten haben, sie auch im Fall einer Feuersbrunst bedienen können. Man könnte in diesem Gemeinderatsbeschluss bereits die Gründung der Merscher Wehr sehen, doch fehlt noch das wichtigste Element, die Organisation und die Reglementierung eines festliegenden Löschdienstes.
Am 8. 12. 1840 beschließt der Rat, 17 Feuerleitern zu erwerben für den Preis von 1026,90 fr. Kuriositätshalber sei erwähnt, dass mit den Leitern auch 4 „Kanonen” aus Bronze bestellt werden zum Preise von 567 fr, um bei Festlichkeiten und Prozessionen zu dienen. Es handelt sich bei den Kanonen wohl um die „Kätzekäpp“, die noch heutigen Tags bei hohen nationalen Feiern lustig über das Merschertal bollern.
In seiner Sitzung vom 24.10.1841 erlässt der Gemeinderat ein Polizeireglement über den Bau und die Reinhaltung der Feuerherde und Rauchfänge. Er pocht darauf, dass in jedem Haus eine Laterne, die in gutem Zustand sein muss, vorhanden sei. Er rügt die gefährliche Gewohnheit vieler Einwohner, in Scheunen und Ställen aus Tabakpfeifen ohne Deckelverschluss zu rauchen und offenes Feuer ohne besondere Vorsicht von Haus zu Haus zu transportieren. Er tadelt aber auch den Brauch, im Dorfbereich Feuerwaffen abzubrennen und die geschlachteten Schweine in unmittelbarer Nähe der Häuser und Scheunen zu „sengen”, wo doch eine Entfernung von 100 m für brennende Feuer und von 40 m für glühende Kohlen vorgeschrieben sei. Das alles war bereits untersagt und geregelt durch die Brandvorschriften von 1827, wurde aber von der Bevölkerung leichtsinnig ignoriert.
Endlich, im Jahre 1846, schreitet man zur Bildung eines regelrechten Feuerwehrkorps. In einer Sitzung vom 16. August beschließt der Gemeinderat nämlich:
„Voulant organiser d’une manière plus positive le service des personnes chargées de la surveillance et de l’emploi des instruments à incendie de la commune ;
Vu l’art. 36 de la loi communale ;
Arrête unanimement :
Art. premier. – Il est créé pour la commune de Mersch une compagnie de pompiers chargée uniquement de la conservation en bon état des instruments à incendie de la commune, ainsi que de leur emploi en cas de besoin.
Art. deux. – Elle se composera d’un pompier chef, d’un pompier sous- chef et de seize pompiers ordinaires, dont dix à choisir dans la section de Mersch et un dans chacune des autres sections.
Art. trois. – Le pompier chef est nommé par le conseil communal et le pompier sous-chef et les pompiers ordinaires par le collège échevinal sur les propositions du pompier chef.
Art. quatre. – Le pompier chef et en son absence le pompier sous-chef est chargé de la surveillance, de la restauration et de l’entretien des instruments à incendie, ainsi que de l’instruction à donner aux pompiers ordinaires pour les habituer aux diverses manipulations par lesquelles ces instruments devront être mis en mouvement.
A cet effet il essayera les pompes au moins quatre fois par trimestre et aussi souvent qu’il le jugera à propos afin de s’assurer si elles sont en bon état.
Il convoquera de même chaque fois les pompiers ordinaires comme il est dit ci-dessus et admettra aux mêmes exercices tous les habitants de la commune qui de bonne volonté voudront se familiariser avec le jeu des pompes.
Art. cinq. – Dès qu’un incendie sera signalé, tous les pompiers se rendront rapidement, toutes autres affaires cessantes, au magasin des pompes, pour de là se rendre en toute hâte, avec leurs instruments, au lieu du sinistre, et y exécuter, sous les ordres de leur chef et de l’administration locale, tous travaux que les circonstances pourront exiger.
Art. six. – Aussitôt que l’incendie sera entièrement éteint le pompier chef fera assembler tous les instruments qui pourront se trouver sur les lieux pour les replacer dans leur magasin. Dans les vingt-quatre heures il fera connaître à l’autorité locale les pertes ou détériorations qu’ils pourront avoir éprouvées et il prendra les mesures nécessaires pour les faire réparer de suite aux frais de la commune.
Art. sept. – Il est accordé au pompier chef une indemnité annuelle de cinquante francs, au sous-chef et à chacun des pompiers ordinaires une de cinq francs payable depuis le premier janvier écoulé.
En cas de dévouement majeur lors d’un incendie, il pourra être ac­cordé des gratifications extraordinaires par le conseil communal, sous l’approbation du conseil de Gouvernement.
Tout pompier blessé à l’occasion de son service, sera sur sa demande soigné aux frais de la commune.
s. Elsen, Clement, Petges, Schintgen, Weynandt, Fisch, Schmit, Hoffmann et Mentzer.

Zum ersten Chef-pompier wird ernannt Anton Kugener aus Mersch, Schreiner und Wirt. Im Revolutionsjahr 1848 brechen in der Nacht vom 19. auf den 20. März Unruhen aus, die in „scènes de désordre et de destruction” ausarten. Es bildet sich spontan eine Sicherheitsmiliz unter den verständigen Einwohnern des Ortes, die sich um die Ordnung und die Einschüchterung der Querulanten bemühen. Diese Garde stellt sich unter das Kommando des Eigentümers J. P. Heuart aus Rollingen. Ihr wird die Feuerwehr von Mersch angegliedert, um die Sicherheit in der Gemeinde wirkungsvoller zu gestalten.
Am 29. 7. 1855 beschließt der Gemeinderat, den Feuerwehrleuten Uniformen zu kaufen. Von diesen ersten Uniformen sind noch einige erhalten. Sie bestehen aus einem weiß-grauen Leinenkittel (Schieb), Lederkappe und Ledergürtel. Die Pumpen und die Geräte werden im alten Turm aufbewahrt, der zentral gelegen und leicht zugänglich ist. Dort verbleiben sie ganze 100 Jahre.
In derselben Sitzung vom 29. 7. 1855 erhält die Wehr ein neues Reglement. Es bezieht sich vor allem auf den Unterhalt der Pumpen und Leitern, regelmäßige Übungen an den Löschgeräten, Entschädigungen der Feuerwehrleute und ihres Chefs, Betragen und Disziplin der Mannschaft. Chef ist Jean Kugener, Unterchef Anton Binsfeld, beide aus Mersch.
Aus dem Beratungsbericht der Gemeinde vom 10. 9. 1855 geht hervor, dass die Wehr aus 17 Mitgliedern besteht. Es sind:
Kugener Jean,
Binsfeld Antoine,
Betz Bernard,
Brandenburger Pierre,
Funck Henri,
Knab Pierre,
Kraus Michel,
Linden (Hessen) Nikolas,
Nossem Nicolas,
Schiltz Jean
Trausch Michel
Wagner Pierre
Welter Jean-Pierre
Gillen Jean, fils
Klein Nicolas
Henckel Jean
Trausch Pierre, fils
alle von Mersch

Am 14. 6. 1858 bricht in Beringen ein Großbrand aus, dem 11 Häuser mit Scheunen und Stallungen zum Opfer fallen. Bei dieser Feuersbrunst steht die Merscher Wehr im Großeinsatz. Der Gemeinderat beschließt, den armen Sinistrierten zu Hilfe zu kommen; er stellt ihnen Baugehölz im Werte von etwa 3000 fr und 400 fr in barem Gelde zur Verfügung.
Aus der katastrophalen Ausweitung des Brandes kommt wahrscheinlich den Räten die Erkenntnis, dass in einem ähnlichen Fall die Zahl der Feuerwehrmänner zu gering sei, denn in der Sitzung vom 25. 7. desselben Jahres wird beschlossen, das Corps auf 25 Einheiten zu erweitern.
Ein ähnliches Großfeuer wie in Beringen kommt am 6. 5. 1862 in Reckingen auf, es legt 7 Häuser mit all ihren Dependenzen in Schutt und Asche. Der ganze Ortsteil „am Eck” wird vernichtet. Der Gemeinderat erfragt von den Oberbehörden die Erlaubnis, einen außergewöhnlichen Holzschlag in den Reckinger Wäldern vornehmen zu dürfen, um den Betroffenen, unter denen sich manche sehr notdürftige und nicht versicherte befinden, das nötige Bauholz schenken zu können. – Auch bei diesem Brand ist die Merscher Feuerwehr eingesetzt. Sie wird in öffentlicher Ratssitzung sehr gelobt und erhält eine Belohnung von 100 fr. Ihr Einsatz muss wirklich ein totaler gewesen sein und sich nicht nur auf die flammenden Häuser im „Eck” beschränkt haben, denn die beiden Reckinger Wirte Cloos Pierre und Petry Stephan präsentieren der Gemeindekasse Rechnungen von 117,45 fr resp. 75,25 fr. Es muss sich also um, wie man so sagt, einen „ schönen Brand ” gehandelt haben.

Foto der Wehr MERSCH (vor 1881) (Archiv: Nico LUCAS)

Am 5. 5. 1885 genehmigt der Gemeinderat ein neues Reglement, richtiger die „Statuten der Feuerwehr von Mersch”, welche diese sich in ihrer Generalversammlung vom 26. April selbst gegeben hat. Sie enthalten sehr genaue Bestimmungen über Zweck, Zusammensetzung und Verwaltung des Corps, Aufnahmebedingungen, Bekleidung und Ausrüstung, Strafbestimmungen, Dienstvorschriften sowie Aufbewahrung und Revision der Feuerlöschgeräte. Unterzeichnet sind sie von

Kugener Joh.Präsident und Kommandant
Bischoff Chris.Sekretär und Unterkommandant
Weis Mich.Kassierer und Unterkommandant
Hoffmann HenriMitglied
Sinner CharlesMitglied
Linden NicolasMitglied
Schammo JeanMitglied

Am 2. 8. 1885 tritt Kugener Jean als Präsident und Kommandant zurück und wird ersetzt durch Charles Sinner. Kugener erhält den Titel Ehrenpräsident.
Am 16. Dezember 1888 bricht ein Schadenfeuer aus in der Kapelle von Rollingen. Sämtliches Mobiliar und alle Kirchengeräte verbrennen. Obschon Rollingen seit 1879 eine eigene Dorfwehr, sogar eine eigene Feuerspritze (geliefert von Majerus und Schoellen aus Colmar-Berg für 715 fr) besitzt, muss die Merscher Wehr zu Hilfe eilen. Aber auch sie kann nicht verhüten, dass ein Gesamtschaden von etwa 9000 fr. entsteht, der nur teilweise durch eine Versicherung gedeckt ist.
1889 wird eine Vereinsfahne angeschafft, die erste des Corps, und neue Uniformen.

Gruppenfoto aus dem Jahre 1891

Im Jahre 1896 erhält das Corps von Mersch eine Saug- und Druck­pumpe auf 4 Rädern, die auf Vorschlag von G. de Marie, Präsident der „Fédération des Sapeurs-Pompiers” durch die Firma Magirus aus Ulm geliefert wird.
(Anmerkung des Webmasters: Bei der gelieferten Pumpe handelt es sich um eine Pumpe der Firma BEDUWE aus Aachen. Diese Pumpe befindet sich noch heute im Besitz der Wehr Mersch.)
Im selben Jahre werden zwei Trommeln erworben, und den Wehrmännern wird eine Entschädigung von 5 fr pro Jahr zugestanden. Der Posten eines Kommandanten wird von dem des Präsidenten getrennt. Prosper Schwartz bleibt Präsident, Damian Thill wird zum Kommandanten gewählt. Er bleibt es aber nur 2 Jahre, denn am 14. März 1898 wird Arthur Duscherer mit diesem Amt betraut.
Am 12. 11. 1905 verabschiedet der Gemeinderat ein neues Reglement betreffend die Hilfeleistung der Feuerwehr bei den Bränden. Es begreift 34 Artikel.
In diesen Jahren, vor und um die Jahrhundertwende, wird endlich, nach jahrelangem Hin und Her, der Bau der Merscher Wasserleitung in Angriff genommen. Dadurch erfährt die Tätigkeit der Feuerwehrleute eine ungeheure Erleichterung, und die Brandbekämpfung wird erst wirksam gemacht. Noch beim Großbrand im Merscher Schloss, 1898, musste der Berichterstatter den Gemeinderat an die Pflicht erinnern, doch um Gotteswillen eine leistungsfähige Wasserleitung legen zu lassen. – „und lege man nicht erst einen Deckel auf den Brunnen, wenn das Kind drin liegt.”
Die Leitung wird gebaut durch ein Syndikat, welches das Wasser für die Feuerhydranten gratis liefern muss. Als jedoch in Februar 1899 der erste Strang der Leitung in Obermersch gelegt worden ist, erkennt man den Wert dieser neuen Einrichtung und verlangt allgemein die Weiterführung bis nach Untermersch. 1901 wird sie sogar bis auf den Merscherberg, bis zum Kloster, verlängert und 1902 bis zum Bahnhof.
Bis zum Jahre 1925 haben alle Sektionen ihre Wasserleitung und, wohl als Folge davon, werden auch in Reckingen, Moesdorf-Pettingen und Schoenfels Feuerwehren gegründet.
In seiner Sitzung vom 12. 1. 1932 kommt der Gemeinderat zu einem wichtigen Entschluss. Infolge der Neulegung der elektrischen Leitungen und besonders der Hochspannungsdrähte der „Cegedel”, ist für die Feuerwehrleute Todesgefahr entstanden, wenn sie die alten plumpen schwer manövrierbaren Feuerleitern benutzen. Die Räte beschließen die Anschaffung einer mechanischen Leiter und betrauen mit der Lieferung die Firma Berchem aus Luxemburg zum Preise von 1389,55 fr, frei Bahnhof Mersch.
Im Jahre 1935 stellt die Regierung dem Feuerwehrkorps von Mersch eine Kantonalmotorpumpe zur Verfügung, die seither in beinahe allen Ortschaften des Kantons zum Brandeinsatz gekommen ist.
Der zweite Weltkrieg erfasst selbstverständlich auch die Feuerwehr von Mersch. Das Corps wird, wie alle andern Gesellschaften, gleichgeschaltet, sein Vermögen „sichergestellt” und sein Vereinsleben lahm gelegt. Es muss jedoch als „Amtswehr Mersch” bestehen bleiben. Als solche erstreckt sich sein Aktionsbereich nicht mehr ausschließlich über die Gemeinde, sondern über das ganze Amt, (Kanton), Mersch. Mehrere ihrer jüngeren Mitglieder müssen unter die verhassten deutschen Fahnen, drei davon finden den Tod in fremdem Land: Georges Birkel, Nic. Kolbach und René Schaal. Die Wehr selbst wird auch in eine deutsche Dienstuniform gesteckt mit Lederkoppel, hochgeschlossenem Rockkragen und blauem „Krätzchen”.
Während des Krieges, an einem Märzabend des Jahres 1941 verscheidet Ehrenpräsident und -Kommandant Arthur Duscherer, der beinahe ein halbes Jahrhundert lang der Merscher Wehr angehört hatte.
Als der Krieg zu Ende war mit all seinem Schrecken und Entsetzen, nahm das Merscher Korps unter dem Kommando des begeisterten Feuerwehrmanns Léon Duscherer bald seine Tätigkeit wieder auf. Der moralische Aufschwung jener Jahre wirkte direkt anfeuernd auf die Mannschaft. Nie zuvor hatte sie mehr Ansehen genossen, nie so viel Anerkennung bei den kommunalen und Staatsbehörden gefunden, nie war die Unterstützungsbereitschaft größer.
1953 konnte das „Corps des Sapeurs-Pompiers de Mersch” ein glanzvolles Zentenarium feiern und die Einweihung einer neuen Fahne. Kurz darauf entstand an der Gosseldinger Straße endlich das eigene Vereinslokal, in dem alle Geräte anständig untergebracht werden konnten, und wo den Feuerwehrleuten ein netter Aufenthaltsraum zur Verfügung steht für ihre Versammlungen und Instruktionsstunden.
1957 wurde auf dem Burgfried des Merscher Schlosses eine mächtige Alarmsirene aufgestellt, welche sich von dem Stadthaus betätigen lässt.
1961 kam das Corps in den Besitz des roten Feuerwehrautos.
Leider erlag am 17. Sept. 1962 im Alter von 64 Jahren Feuerwehrkommandant Léon Duscherer einer schleichenden Krankheit. Sein Tod hinterließ eine schmerzende Lücke im Corps. Seine zahlreichen Freunde bedauern lebhaft, dass es ihm nicht mehr gegönnt ist, die Feier des Nationalen und Internationalen Kongresses des Jahres 1967 zu rüsten.
Nach diesem recht unvollkommenen Rückblick auf die Vergangenheit der Merscher Feuerwehr, sei dem sympathischen Corps, dessen Mitglieder ohne Zögern auf der Bresche stehen, wenn es gilt nach altem Spruch „Gott zu Ehr und dem Nächsten zur Wehr”, sich einzusetzen, für die fernste Zukunft alles Gute gewünscht.

Quellen :         Archives Communales de Mersch
Plaquette du Centenaire 1953.


Gaston FRINGS

In der Broschüre « 47e Congrès National à Mersch
les 9 et 10 septembre 1967 »

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