Brandschutz im Betrieb

Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, in der Produktion, im Dienstleistungssektor oder im Handel, ist die Vorbeugung vor Gefahren und das sachgerechte Handeln im Notfall besonders wichtig.

* Mögliche Gefahren am Arbeitsplatz erkennen (Papierkorb, Kopierer, andere Geräte) und diese Gefahren abstellen lassen.
* Bestehende Rauchverbote einhalten.
* Streichhölzer und Tabakreste nie in den Papierkorb entsorgen.
* Ordnung und Sauberkeit einhalten, um die Brandentstehung und die Brandausweitung zu erschweren.
* Keine privaten Koch- und Heizgeräte benutzen.
* Auffälligkeiten oder Mängel an elektrischen Installationen unverzüglich dem Brandschutzbeauftragten melden.
* Schadhafte Betriebsmittel melden und nur durch Fachkräfte reparieren lassen.
* Nach Feierabend alle unnötigen elektrische Verbraucher abschalten.
* Fluchtwege, Treppen und Flure ständig freihalten. Diese Orte sind keine Lagerräume.
* Sicherheitsvorschriften (Brandschutzordnung und Fluchtwegepläne) kennen und einhalten.
* Sich über die im Gebäude vorhandenen Brandmeldeanlagen und Brandschutzeinrichtungen informieren.
* Den Text auf den Plakaten „Verhalten im Brandfall“ beherzigen.

Zum Betrieblichen Brandschutz gehören:

die Brandverhütung
die Erstellung einer Brandschutzordnung
die Durchführung von Brandschutzübungen
die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
die Erstellung von Evakuierungsplänen
die Bereithaltung von Alarmplänen
die Planung von Evakuierungen

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