Chronik R. Hilbert- Teil 1 – Die Gründerzeit

DIE GRÜNDUNGSZEIT DES DORFVEREINS

Während der gesamten Feudalzeit hatte man mit einem wohl organisierten Feuerlöschdienst nicht viel im Sinn. Besonders in unseren Dörfern d.h. auf dem flachen Lande fehlte es an dem nötigen Geld, um sich gutes technisches Material anzueignen. Und doch wäre dies im Alzettetal sehr von Nöten gewesen, denn im Vorfeld der Festung Luxemburg gelegen, flammten Häuser und Felder hier des öfteren, wenn Belagerungstruppen die Gegend durchzogen. Die Herren von Mersch lebten vorwiegend in ihrem Refugium in Luxemburg (Haus Namur, Grand’Rue), wo bereits 1437 von einem „MERSCHE Haus“ (Ecke „Brêderwé“ und „Freuwelgasse“ entlang der Südfassade der St. Michel Kirche) die Rede geht, welches Théodorich von Mersch, dem Stammvater der Merscher Herrschaft, gehörte. Sie spürten nicht viel von den Sorgen und Ängsten ihrer Untertanen. Als zu Beginn des Jahres 1795 die jakobinischen Revolutionstruppen das Land besetzten, brachten sie eine neue Weltanschauung in ihrem Tornister mit. Aber die geplagten Leute, drangsaliert durch Einquartierungen, Requisitionen, neue Steuern und sogar zum Kriegsdienst gezwungen, der in der Folgezeit viele Blutopfer forderte, hatten jetzt andere Wünsche und Gedanken im Kopf, als eine fortschrittlichere Entwicklungshilfe im Feuerlöschwesen. Als 1814 die Franzosenzeit vorüber war, kam der holländische König-Großherzog Wilhelm 1. von Nassau, und presste das Land wie eine Zitrone aus. Der Lebensstandard der Mehrzahl unserer Vorfahren, fiel infolge der erdrückenden Steuerlast (Fenster-, Mahl-, Schlacht-, Salzsteuern usw.) rapide auf ein Mindestmaß. Schlechte Klimaverhältnisse sorgten zusätzlich für schlechte Ernten und brachten die „kleinen“ Bauern an den Bettelstab. Auch das Handwerk verarmte mangels Kaufkraft der übrigen Bürger. Die Verdienstmöglichkeiten im Raume Mersch waren etwas besser als sonst wo, da wir immerhin auf eine bescheidene Eisenverhüttung zurückgreifen konnten. Dank des Bohnererzes, das fleißige Arbeiter in großen Körben auf dem Merscherberg einsammelten, versehen mit hohen Lederstiefeln in der Eisch und in der Alzette wuschen, danach zu den verschiedenen Schmieden und Schmelzen kanten um es dort in Eisen zu verwandeln, brachten es die Menschen, bis Mitte des vorigen Jahrhunderts, sogar zu einem gewissen Wohlstand. Allerdings wurde von der Wohltat dieser Eisenindustrie nur eine kleine Gruppe von Menschen betroffen, denn als 1830 die belgische Revolution das Land überraschte, kam es am 16.5.1831 auch in Mersch zum Aufstand. Not und Unzufriedenheit waren die Triebfeder des Aufruhres, denn von Politik verstanden unsere friedfertigen Urahnen wohl wenig damals. Man verlangte Führgelder vom Bürgermeister DELOOS, das man den Bauern noch aus den napoleonischen Kriegen, schuldete.

Nur die eilends herbeigerufene Maréchaussée konnte die aufgebrachte Menge zum Rückzug bewegen. So verlief die ganze Angelegenheit wie weiland das Hornberger Schießen, – es gab auch keine Repressalien seitens der Regierung – es war halt die gute, alte Zeit.

Erste Spuren in punkto Feuerlöschwesen finden wir in Mersch gleich zu Beginn des Jahres 1815. Am 13. September 1815 reklamierte der Kreis-Direktor unter der Nr. 1585 ein Verzeichnis von allem Feuerwehrmaterial das sich gegenwärtig in den Gemeinden befinde. Ein diesbezüglicher Aufruf war bereits am 26.1.1815 im „Journal officiel no 7“ erschienen. München drohte mit der Entsendung eines Eilboten oder eines Spezialkommissars auf persönliche Kosten des Bürgermeisters sollte, ihm der Bescheid nicht umgehend mitgeteilt werden. Emmanuel Jean Antoine SERVAIS, im Amt seit dem 26.12.1812 bequemte sich nun eine Liste mit den Löschgeräten, welche damals der Gemeinde zur Verfügung standen, sofort an die verantwortlichen Behörden nach Luxemburg zu schicken. So erfahren wir, dass die Bürgermeisterei in folgenden Orten Material unterbringt : Beringen, Mersch, Reckingen, Rollingen und „Schoenfeltz“ (Moesdorf bildete mit den Dörfern Pettingen, Essingen und Hilbach eine eigene Gemeinde). Die Frage ob Wasser in der Nähe sei, bejahte Servais, indem er die Flüsse Alzette, Mamer und Eisch erwähnte. Von Löschgerätschaften waren nur 6 Brandleitern in der Sektion Mersch vorhanden. Auf die Bemerkung hin, welche Geräte unverzüglich notwendig wären, reklamierte Beringen 6 Löscheimer und 2 Brandleitern, Mersch zusätzlich 20 und 7, Reckingen 5 und 10, Rollingen 3 und 8 sowie Schoenfeltz 2 und 6. Wahrlich ein bescheidenes Begehren.

Wir wissen nicht, ob dieses angeforderte Material je in der Gemeinde ankam. Wir ignorieren auch, ob man der Forderung zur Anschaffung von holländischen Feuerpumpen, laut Circulaire von Gouverneur Jean-Georges WILLMAR vom 24.11.1821, hier in Mersch nachkam oder nicht. Wohl hatte der Gemeinderat für den Unterhalt besagter Pumpen 10 Florins votiert, aber war das Material auch wirklich vorhanden? Manches spricht dafür, da sich in unseren Gemeindearchiven ein Schreiben der Pumpenfabrik BELDER & Cie aus AMSTEL befindet, wo diesbezügliche Handpumpen, gebaut von J.A. HEYSE aus Amsterdam, angepriesen wurden. Unter der Nr 351 des Gemeinderegisters mit Datum vom 22.1.1828 finden wir dann folgende Eintragung : vu l’arrêté royal du 29.8.1827 et l’ordonnance de la députation des états du 31.12 suivant, attendu que la commune a des revenus suffisants pour acquérir les ustensiles d’incendie exigés par les arrêtés sus-rappelés… etc. est d’avis de mettre la somme de sept cents florins à la disposition du bourgmestre pour l’achat d’une pompe à feu quant aux autres ustensiles contre l’incendie le conseil a déjà voté l’acquisition en partie dans les budgets de cette commune. ainsi délivré à Mersch date que dessus

s folgen die sehr unleserlichen Unterschriften von Servais, Deloos, Elsen, Suenen, WARKEN, Pettenger, Clos, Sandt nicht anwesend Rat Ingdorff.

Von Feuerreglementen oder sonstigen Gemeindebestimmungen betr. Feuerbekämpfung erfahren wir erst unter Nr. 829 der Sitzung vom 9.8.1838. Der Beschluss des Gemeinderates von diesem Tage liefert zudem ein interessantes Zeitbild. Ich zitiere:

Considérant que les abus généralement adoptés par les habitants pour broyer le chanvre et pour échanvrer la filasse par suite qu’il le faut dans l’intérieur de leurs habitations en le faisant sécher dans les fours à pain occasionnent très fréquemment des incendies par leur négligence. Considérant que la saison pour ces sortes de travaux avancée et qu’il est urgent d’arrêter un règlement de police pour prévenir ces dangers imminents vu l’art. 78 de la loi du 30.3.1836 arrête

1. il est défendu à tout habitant de la commune de broyer du chanvre soit pendant la nuit soit pendant le jour dans l’enceinte des villages

2. Il est également défendu d’échanvrer la filasse pendant la nuit dans l’intérieur des habitations en le faisant sécher soit dans les fours à pain soit près de tout autre four

3. Tout individu qui est dans le cas de broyer le chanvre sera tenu de le faire hors du village en établissant le hâloir à une distance de 100 m au moins de la dernière habitation

4. L’individu trouvé en contravention à ce qui précède sera puni pour la 1. fois d’une amende dont le minimum sera de 5 fr et le maximum de 10 fr et en cas de récidive à une amende fixée à 10 plus le mini­mum et 15 fr le maximum

Le présent règlement sera affiché aux endroits visités dans toutes les sections de la commune
Expéditions des présentes seront transmises à la députation permanente du Conseil Provincial du Greffe du Tribunal de 1ère instance de l’arrondissement et au Greffe de la Justice de Paix du Canton ainsi délibéré en séance en date par dessus le secrétaire SUTTOR le bourgmestre J. ELSEN.

Der Gemeinderat wollte die Missbräuche anlässlich des Brechen und Hecheln von Flachs und Hanf abschaffen. Oft ging der Gemeinderat auch mit gutem Beispiel vor, als er bereits kraft einer Sitzung vom 19.12.1831, den Zimmermann Mich. Schiltz beauftragte das faule Strohdach des Kaplanhauses abzutragen und es durch Schiefer zu ersetzen.

Hört, ihr Leut‘ und laßt euch sagen
die Glock‘ hat zehn geschlagen;
bewahrt das Feuer und auch das Licht,
damit niemand kein Schad‘ geschieht

Der Wille zur wirksamen Feuerbekämpfung nimmt immer konkretere Formen an. Unter der laufenden Nummer 832 des Gemeinderegisters während der Séance du 12.7.1838 finden wir folgenden wichtigen Gemeinderatsbeschluss, der die Basis einer organisierten Wehr schaffte. Wir lesen:

Vu une soumission sous la date du 6.7. courant par laquelle les nommés Jean Henri EISENBACH, fondeur en cuivre et fabricant de pompes à incendie et Pierre GANGLER, maître-serrurier, tous deux demeurant en la ville de Luxembourg se soumettent de faire à la commune la fourniture de trois pompes à incendie avec tous les ustensiles qui y ont apport à l’exception des échelles moyennant le prix de 1728 frs 80 cts considérant que ces objets sont indispensables pour la commune considérant qu’il existe une encaisse suffisante pour couvrir cette dépense est d’avis

  1. d’approuver ladite soumission
  2. de solliciter près de la députation l’autorisation de faire l’acquisition des objets qui y sont rappelés pour le prix de 1758,80 frs surénoncé et
  3. d’employer les fonds en caisse pour subvenir à cette dépense.

Dieser Beschluss war unterschrieben von Gemeindesekretär SUTTOR und dem Gemeinderat, nämlich die Herren Fr. Elsen, Bürgermeister, Schmit Pierre u. Schroeder Jean, Schöffen sowie den Räten Schintgen Jean, Müller Nie, Weynand Nie, Fisch Jean, Neuens M. und Kayser Nie. Das Material wurde anfangs des Jahres 1839, als die belgische Zeit vorüber war und wir kraft des Londoner Vertrags von 19.04.1839 die Unabhängigkeit wiedererlangten, geliefert. Mit dem Ankauf der Pumpen hatte die Geburtsstunde der Merscher Feuerwehr geschlagen. Wer aber dieses Material erstmals bediente, geht nicht aus den Gemeinderatsberichten hervor. Vielleicht waren es die „Gardes Champêtres“ welche in den Gemeinden die Rolle eines „Jean-fait-tout“ spielten und deren die Merscher Gemeinde zu diesem Zeitpunkt 6 besaß: Jos.KAYSER, Pierre THYSES, R. REDING, Pierre PENNING, Charles Reuter und M. CORNEIL? Es ist kaum anzunehmen, dass dieses hochwertige Feuerwehrmaterial in die Hand von Privaten gelangte, wie dies oft genug in der Vergangenheit der Fall war. Wie dem auch sei, unter Nummer 928 der „séance du 08.10.1870“ folgte bereits ein weiterer wichtiger Schritt in Hinsicht Feuerlöschwesen in der Gemeinde Mersch.

Gemeindesekretär SUTTOR schreibt folgendes:

Vu un devis estimatif dressé par l’architecte EYDT à Luxembourg le 24.09. dernier pour la fourniture d’échelles à incendie pour la commune; travail dont il fut chargé par l’administration locale, considérant qu’il est indispensable de pourvoir à l’acquisition d’une certaine quantité d’échelles pour compléter à la fois ces matériels et pour donner tous le succès aux pompes lors de l’avènement d’un sinistre considérant qu’il est nécessaire que chaque section de la commune devienne propriétaire de quelques échelles au moins et que chacune est à même de faire face à cette dépense est d’avis

  1. de fixer le nombre d’échelles à acquérir à 17 d’après les différentes dimensions portées au devis précité de l’architecte EYDT et seront distribuées, à savoir, section Mersch 4 pièces, Reckingen 3 et les autres sections (Beringen, Moesdorf, Pettingen, Schoenfels et Rollingen, 2 (total 17).
  2. d’approuver le montant du dit devis qui s’élève à 1026,90 frs y compris les honoraires de l’architecte rédacteur et sera supporté proportionnellement par chaque section d’après le nombre d’échelles dont elle sera devenue propriétaire et ayant égard au prix de la dimension de chacune d’elle a fixée au devis d’intermédiaire de M. le Commissaire de District à la régence du pays Royale Grand-Ducale aux fins d’approbation.

Ainsi délibéré à Mersch en séance datée par dessus,

le secrétaire SUTTOR, le bourgmestre FISCH.

Wie wir sehen ist J. FISCH neuer Bürgermeister, da Fr. ELSEN demissioniert hatte. Der Beschluss war außerdem von folgenden Räten gebilligt worden: J. SCHINTGEN, N. WEYNANDT, M. NEUENS, N. KAYSER, J.B MENSER sowie den Schöffen SCHMIT und SCHROEDER und dem neuen Mann aus Reckingen, Michel HOFFMANN, der den vakanten Posten von Fr. ELSEN eingenommen hatte. In derselben Sitzung unter Nummer 929 wurde außerdem der Ankauf von 4 Bronzekanonen zum Preis von 567 Fr auf Proposition von Architekt EYDT beschlossen. Diese Kanone sollten zum Abfeuern von Böllerschüssen anlässlich von weltlichen und kirchlichen Feiern dienen. Erstmals kamen die kleinen Geschütze in Aktion, als Seine Majestät, der König – Großherzog Wilhelm II nebst Ehegattin Anna Palowna (Schwester des Zaren Nikolaus 1 aus Russland), verschiedenen Ortschaften des Landes, darunter auch Mersch in der Woche vom 20 – 25 Juni 1841 einen Besuch abstatteten. Ein Triumphbogen war in Mersch errichtet worden. Dort wurde Ihre Majestät „au bruit de nombreux saluts d’artillerie“ empfangen. Anlässlich der vielen Klagen die der König im ganzen Lande zu hören bekam tat er den Spruch: „Je veux le bien-être du pays, et le veux par les luxembourgeois eux-mêmes.“ Diese klaren Worte bedeuteten die Autonomie in der zukünftigen Verwaltung des Landes, so dass Emmanuel SERVAIS schreiben konnte:…“satisfait du pays qui était satisfait de lui…“ nachdem der König, nach dem Besuch des Schlosses seiner Ahnen in Vianden, wieder nach den Haag zurückgekehrt war. In der Sitzung vom 21.02.41 (Nummer 941) wird der Ankauf der 17 Leitern bestätigt, da die meisten Häuser in der Gemeinde 2 Etagen hätten.

Erstaunlich ist auch, dass zu diesem Zeitpunkt die Gemeindefinanzen einen Bonus von 26.458,61 Frs (Einnahmen: 75 494,66 – Ausgaben: 49.056,05) aufweisen konnten, obschon die Gemeindeverantwortlichen mit großen Bauvorhaben konfrontiert waren, z.B.: neue Pfarrkirche von Moesdorf, Alzettebrücke von Beringen, zahlreiche Gemeindewege in allen Sektionen, neues Mobilar in Pfarr- und Schulhäusern, sowie zahlreiche Reparaturen an Gemeindebauten, nicht ja zu vergessen die geplante neue Pfarrkirche von Mersch, die 1850 fertig gestellt wurde. Solche Ausgaben konnten nur bewerkstelligt werden, indem viel Holz in den großen gemeindeeigenen Wälder geschlagen und verkauft wurde. Im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden unseres Landes und in Anbetracht der verheerenden Feuersbrünste die allenthalben ausbrachen und ganze Straßenzüge in Schutt und Asche legten vollzog Mersch in punkto Feuerlöschwesen eine fortschrittliche Politik. Es wurden keine Mittel gescheut, um das Dorf mit gutem Material gegen drohende Feuerausbrüche zu wappnen. Was die Wasserbeschaffung anbelangt, war Mersch favorisiert wegen seiner günstigen Lage an Alzette, Mamer und Eisch, sowie zahlreichen Quellen, die sich in den Sektionen befanden. Die Stauwehren der 9 bestehenden Mühlen sorgten zudem für die nötigen Wasserreserven. Doch die negativen Punkte übersahen die verantwortlichen keinesfalls. Die Bevölkerung setzte sich wie wir aus der „Statistiques des industriés“ von 1862 und der Völkerzählung von 1830 zum größten Teil aus Kleinbauern, Handwerkern und Tagelöhnern zusammen, die nebenbei auch noch die Tätigkeit von Schankwirten, Branntweinbrennern und Leinenwebern ausübten. Die Häuser in denen sie wohnten bargen vielerlei Brandgefahr in sich. Sie waren, wie übrigens überall auf dem flachen Land aus Klinkensproßmauern erbaut.

Die Zimmerböden bestanden aus Holz während die Decken von strohumwickelten Latten hergestellt waren. Da Glas im Preis unerschwinglich war, brachte man hölzerne Fensterläden zum Schutz gegen die Kälte an die Häuser an. Abgedichtet wurden diese Holzkonstruktionen meistens mittels Lehm überzogen mit Stroh, „Geweckels“ genannt. Die mit Stroh gedeckten Wohnungen glichen eher Hütten (chaumières) als Häusern, wie sie unserer heutigen Vorstellung entsprechen. Bis zum Einsatz der Druckpumpen bediente man sich zur Feuerbekämpfung eiserner Haken, die an Stangen befestigt waren und es ermöglichten das brennende Stroh vom Dach herab zu reißen. In ledernen Löscheimern, (oder solche aus verharztem Leintuch) schleppte man das Wasser an die Brandstelle oder man bildete Ketten wo einer dem andern die Eimer reichte. Die Organisation lag zuerst in den Händen der Gemeinderäte oder einem von dem Schöffenrat gebildeten Bürgermeister. Ob es hier in Mersch Feuerwächter oder Nachtwächter gab, die rund um die Uhr durch alle Gassen des Dorfes patrouillierten und zugleich die Einwohner zur Vorsicht im Umgang mit Feuer ermahnten ist sehr fraglich, da wir in keinem Gemeinderatsbericht diesbezügliche Angaben vorfinden.

In der Gemeinderatssitzung vom 24.10.1841 (Nummer 964) beschloss man zusätzlich zum „circulaire de la Régence du pays Royal Grand-Ducale en date du 04.07. dernier numéro 8590, insérée au numéro 39 du mémorial 1841“ und gemäß des Gesetzes vorn 30.03.1836 art.78 ein Polizei Reglement über den Bau und die Reinhaltung der Feuerherde und Rauchfänge und vor allem drohender Brandgefahr Herr zu werden zu erlassen. Der Beschluss beinhaltet 17 Anordnungen, davon sind folgende Punkte besonders interessant:

  1. Chaque habitant de la commune est tenu de faire nettoyer au moins une fois par trimestre, les foyers et cheminées de son habitation.
  2. aucun tuyau de foyers ou de poêles ne pourra être placé en travers d’une cloison de bois.
  3. chaque habitant, chef de famille, devra en tout temps être pourvu d’une lanterne en bon état.
  4. il est défendu de fumer en déchargeant ou en chargeant du foin, de la paille et d’autres matières prenant facilement feu.
  5. il est de plus défendu de fumer dans les rues sans avoir muni la pipe d’un couvercle et de transporter du feu d’une habitation à l’autre que dans des vases incombustibles bien fermés.
  6. il est défendu de brûler les porcs à proximité des granges et maisons que sur une distance de 100 m de celles-ci.
  7. l’individu trouvé en contravention à ce qui précède sera puni pour la 1. fois à une amende dont le minimum sera de 1 franc et le maximum de 5 francs.

Solche Strafdrohungen halfen trotzdem nicht viel den Bürger von liebgewordenen Angewohnheiten zu befreien. Endlich, Kraft des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.08. 1846 durch die Herren ELSEN, CLEMENT, PETGES, SCHINTGEN, WEYNANDT, KOCH, SCHMIT, HOFFMANN und MENSER, bemüht man einen Service mit beauftragten Personen zwecks Überwachung und Bedienung der Feuerlöschgeräte in der Gemeinde auf die Beine zu stellen. Das Reglement basiert auf dem Art. 36 des bestehenden Gemeindegesetzes und lautet wie folgt:

EXTRAIT DU REGISTRE AUX DELIBERATIONS DU CONSEIL COMMUNAL DE MERSCH

séance du 16 août 1846

Présents: M. M. Elsen, Clement, Petges, Schintgen, Weynandt, Fisch, Schmit, Hoffmann et Mentzer

Le conseil communal

Voulant organiser d’une manière plus positive le service des personnes chargées de la surveillance et de l’emploi des instruments à incendie de la commune:

Vu l’art. 36 de la loi communale; Arrête unanimement:

Art. premier. Il est crée pour la commune de Mersch une compagnie de pompiers chargée uniquement de la conservation en bon état des instruments à incendie de la commune, ainsi que de leur emploi en cas de besoin.

Art. deux. Elle se composera d’un pompier chef, d’un pompier sous chef et de seize pompiers ordinaires, dont dix à choisir dans la section de Mersch et un dans chacune des autres sections.

Art. trois. Le pompier chef est nommé par le conseil communal et le pompier sous chef et les pompiers ordinaires par le collège échevinal sur les propositions du pompier chef.

Art. quatre. Le pompier chef et en son absence le pompier sous chef est chargé de la surveillance de la restauration et de l’entretien des instruments à incendie, ainsi que de l’instruction à donner aux pompiers ordinaires pour les habituer aux diverses manipulations par lesquelles ces instruments devant être mis en mouvement. A cet effet il essayera les pompes au moins quatre fois par trimestre et aussi souvent qu’il le jugera à propos afin de s’assurer si elles sont en bon état.

Il convoquera de même chaque fois les pompiers ordinaires comme il est dit ci-dessus et admettra au même exercice tous les habitants de la commune qui de bonne volonté voudront se familiariser avec le jeu des pompes.

Art. cinq. Dès qu’un incendie sera signalé, tous les pompiers se rendront rapidement, toutes autres affaires cessantes, au magasin des pompes, pour de là se rendre en toute hâte, avec leurs instruments, au lieu du sinistre, et y exécuter, sous les ordres de leur chef et de l’administration locale, tous travaux que les circonstances pourront exiger.

Art. six. Aussitôt que l’incendie sera entièrement éteint le pompier chef fera assembler tous les instruments qui pourront se trouver sur les lieux pour les replacer dans leur magasin. Dans les vingt-quatre heures il fera connaître à l’autorité locale les pertes ou détériorations qu’ils pourront avoir éprouvées et il prendra les mesures nécessaires pour les faire réparer de suite aux frais de la commune. Art. sept. Il est accordé au pompier chef une indemnité annuelle de cinquante francs, au sous chef et à chacun des pompiers ordinaires une de cinq francs payable depuis le premier janvier écoulé. En cas de dévouement majeur lors d’un incendie, il pourra être accordé des gratifications extraordinaires par le conseil communal, sous l’approbation du conseil de Gouvernement. Tout pompier blessé à l’occasion de son service, sera sur sa demande, soigné aux frais de la commune.

Aus den „gardes-pompiers“ des Jahres 1839 sollten neue regelrechte „sapeurs-pompiers“ werden, welche die vom Staatsingenieur EYDT angeordneten Pumpen auch zur Brandstelle führen sollten.

Ein Wort noch zu den ersten 3 Merscher Pumpen. Es handelte sich hierbei wohl um 2 Druckpumpen der kleinen Klasse (pompe foulante de 100 mm) versehen mit 2 Zylindern, welche in der Regel von 6 -8 Männer bedient wurden. Der Wasserdébit dürfte 200 Liter Wasser in der Minute betragen haben, während der Strahl etwa 25 m weit reichte. Diese Pumpen wurden auf einen handgezogenen Karren mit 2 Rädern montiert und waren mit einem 16 m langen 40 mm starken Lederschlauch ausgerüstet. Bei der dritten kleineren Pumpe handelte es sich wahrscheinlich um eine so genannte „pompe foulante de 75 mm dite pompe brouette.“ Die erste Zylinder-Pumpe war wohl mit 8 m Schlauch (0,35 mm) ausgerüstet und auf einen Schubkarren montiert. Der Wasserstrahl solcher Pumpen reichte ungefähr für eine Höhe von 18 m bei einem Débit von 100 L/Minute. Die Bedienung lag in Händen des Pumpmeisters. 1846 wurde zwar der Name des Chef-pompier Anton KUGENER, SCHREINER, aus Mersch, erwähnt, aber ein Dokument über andere Mitglieder der Feuerwehrkompagnie ist nirgendwo zu finden.

Zu Beginn des Jahres 1848 gärt es wieder in Europa. Die Unruhen greifen wieder von Frankreich kommend, wo am 25.02.1848 die zweite französische Republik ausgerufen wurde, auf fast alle Länder Europas über. Metternich hatte wohl recht, als er einmal ironisch bemerkte: “Wenn Frankreich hustet, bekommt ganz Europa den Schnupfen.“ Auch in verschiedenen Ortschaften des Großherzogtums kommt es zu tumultartigen Szenen, so auch in Mersch in der Nacht vom 19. auf dem 20. März.

Diese Unruhen haben aber ähnlich wie 1831 eher einen sozialen als einen politischen Charakter. Unzufriedene Einwohner, besonders aus den Nachbarortschaften Moesdorf und Beringen beschädigten die Wohnungen des ehemaligen Bürgermeisters SERVAIS, des Steuereinnehmers TRAUSCH und des Gemeindeeinnehmers M. Neuens. Angesichts der unruhigen Entwicklung der politischen Lage landweit und den besorgniserregenden Vorgängen in der eigenen Gemeinde bildete sich spontan eine Bürgermiliz von 102 Bürgern denen J.P. HEUARD (31 Jahre alt) von Rollingen, J. Anton SERVAIS (52 Jahre alt) von Mersch und Fr. ELSEN von Reckingen vorstanden. Nach verschiedenen Gemeinderatsberichten (siehe Sitzung vom 25.3.48 und 08.04.48), einem Untersuchungsprotokoll einer Spezialkommission in Sachen „corps de pompiers de Mersch“ (21.07.48) und schließlich einem Reglement betreffend das Pompierskorps (23.07.48) zu urteilen, wurden die „Pompjées“ im Revolutionsjahr 1848 Bestandteil der Bürgerwehr. Beschäftigen wir uns zunächst mit dem Dokument der Spezialkommission, die sich folgendermaßen zusammensetzte:

Notar CLEMENT, Rollingen, erster Gemeindeschöffe, Deputierter des Kantons und Präsident vorgenannter Kommission. Pierre SCHMIT, Eigentümer und Gemeinderatsmitglied, Anton KUGENER, pompier-chef. Henri SERVAIS, (der jüngste Sohn vom ehemaligen Bürgermeister Em. J. Anton SERVAIS, geb. 1822, starb nach vielen kranken Jahren als Junggeselle 1857, kaum 35 Jahre alt, war der jüngste Bruder des späteren Staatsministers, Mitunterzeichneter des Londoner Vertrags vom 11.05.1867 usw. LAMBERT Jos. Emmanuel SERVAIS-BOCH) sowie Charles SCHILTZ, Mersch, Rapporteur des Ausschusses. Wegen der Länge des Schreibens können wir nur auf die wichtigsten Punkte eingehen. Aus dem Brief geht hervor, dass die Kommission vom Gemeinderat selbst einberufen worden war. (Fr. ELSEN, J. A. SERVAIS, J. FRISCH, J. SCHINTGEN, D. PETGES, J.B. MENSER, M. OSTERT, P. SCHMIT, Sekretär: TRAUSCH). Das Schreiben ist auch an den Gemeinderat gerichtet und beinhaltet Verbesserung zum Reglementprojekt des Pompiers-corps. Aus der Zuschrift geht übrigens auch deutlich hervor, dass dem Gemeinderat am 04.06.48 ein Schreiben mit den Unterschriften des Mitglieder der Pompierskorps von Mersch zugestellt worden war. Es bestand also zu diesem Zeitpunkt bereits ein Korps, leider wissen wir die Namen nicht. Die Kommission empfehlt der Gemeinde das Korps auf 25 Mann zu erweitern, pompier-chef und pompier sous-chef nicht einbegriffen. 5 Leute sollen die Funktion von sapeurs-pompiers übernehmen und wären unter den Handwerkern auszusuchen. In Punkt 3 erfahren wir des Weiteren, dass die Pompiersleitern dem Bauunternehmer zum Bau der neuen Merscher Kirche zur Verfügung gestellt worden waren und nun unbrauchbar zur Verwendung bei Feuerlöscharbeiten wären. Dieselben müssten sofort durch neue ersetzt werden. Die Gemeinde müsse überdies den sapeurs-pompiers folgendes Material liefern: „1 große Axt, 2 normale Äxte, 1 Seil mit Hammerkopf, 1 Säge, alles zusammen kostet 22,25 frs.“ Auch wäre es nicht mehr statthaft, dass man auf Doppelhaken an Stangen befestigt, verzichten könne. Man benötige 4 solcher Instrumente um das Feuer vom Strohdach zu reißen oder es auf einen Punkt zu lokalisieren. Die Pompiers würden es auch begrüßen eine Uniform zu erhalten. Die Uniform soll folgende Elemente haben:

ein Képi aus Wachstuch1.85
ein Kittel aus blauem Tuch4.50
eine Hose3.00
ein Riemen aus Leder mit Leiterlaken1.50
TOTAL10.85

Die „Division des Chasseurs“ dagegen sollten ihre Uniform selbst kaufen, ebenso die Gradierten, welche ihre Abzeichen auf ihre eigene Kosten an die Uniform anbringen sollten. Die Kommission stellt des Weiteren fest, dass das neu gegründete Pompierskorps, wenn es regelmäßig funktioniere, von großen Nutzen für die Gemeinde wäre – dies sowohl um die Ordnung aufrecht zu erhalten als auch bei Feuergefahr. Man könnte alltäglich auf ihren Wert und ihre Mithilfe zurückgreifen. Und der Brief schließt mit den rührenden Worten:

„Eh bien, Monsieur, dites cela à la commune, dites que dans le corps de pompiers bien organisé, vous trouverez pour l’avenir et dans une juste mesure, un concours que vous n’avez pas encore trouvé, une sécurité que la commune n’a point encore connue. Messieurs, le dévouement est une vertu sacrée qu’il faut réprimer de désordres, le dévouement à lui seul ne suffit pas, il faut encore qu’il soit soutenu par la force matérielle. Messieurs, ne nous laissons pas trop facilement rassurer: les incendies éclatent tous les jours – l’avenir est encore sombre. Dans l’attente d’une réponse favorable nous avons l’honneur, Messieurs, d’être vos très humbles serviteurs. »

Es folgen die Unterschriften der vorgenannten Herren der Kommission. Aus diesem Schreiben schlussfolgern wir, dass wohl ein Pompierskorps besteht, dass dasselbe aber noch nicht die volle und nötige Unterstützung der Gemeinde hat, wie es sich sowohl die Kompagnie als auch die eingesetzte Kommission erwünscht. Obschon in der Verfassung von 1848 der Grundsatz „que les Luxembourgeois sont libres de s’associer“ das heißt, dass die Bürger sich ohne behördliche Genehmigung zu einen Verein zusammenschließen konnten, verankert war, fehlte es dennoch an Geld und an der nötigen Erfahrung, um Vereine von größerer Ordnung selbstständig am Leben zu halten. Es entwickelten sich mehr oder weniger freiwillige Feuerwehren die in engster Verbindung mit den Gemeindebehörden standen, nachdem dieselben, teils in weiser Einsicht teils gezwungen durch das Gemeindegesetz vom 1843, Vorkehrungen zur Verhütung und Bekämpfung von Feuersbrünsten trafen. In Beantwortung der vorliegenden Epistel reagierte die Gemeinde bereits am 23.07.1848 mit einem 72 Artikel umfassenden Reglement. Untergeteilt in 7 Titeln erfahren wir, dass das Pompierskorps von 1848 ein Gemisch von Bürgerwehr und Pompierswesen war. Kuriositätshalber wollen wir die hauptsächlichsten Punkte dieses „Reglement du Corps de Pompiers de la Commune de Mersch, approuvé par décision du Conseil Communal etc…..“ hervorheben.

Titre I, art.2. Le corps de Pompiers se subdivise

  1. en Pompiers proprement dits (Feuerbekämpfer)
  2. en Gardes-Pompiers (Geräteführer)
  3. en Chasseurs-Pompiers (Wächter der offenen Ordnung)

Titre II, art.6. Le nombre des pompiers proprement dits et celui des gardes pompiers devait être limité, le Conseil communal fera tel choix qui lui paraîtra convenable.

art.9. Les chasseurs pompiers doivent être munis de fusils de chasse.

art.10. le corps de pompiers est placé dans les attributions du conseil communal.

art. 11. le conseil communal, seul, procède à la nomination des chefs et des titulaires de tous grades.

art. 19 les membres du corps de Pompiers se recrutant uniquement parmi les volontaires, aucun d’eux ne peut prétendre à une indemnité pour service.

art.22 le corps de pompiers ne peut être dissous que par décision du conseil communal.

Titre III, art.26 le corps de pompiers est placé sous les ordres d’un commandant en chef.

Titre III, art.28 Lorsque tout le corps est sous les armes, il est commandé, soit par le commandant en chef soit par le capitaine commandant les chasseurs-pompiers.

Titre IV, art.46 les pompiers-chef et sous-chefs, les sous-officiers, l’instructeur et magasinier, les caporaux-pompiers, les sapeurs-pompiers, ainsi que les pompiers proprement dits ont seul droit à une indemnité fixe et annuelle qui est réglée par le conseil communal.

Titre V, art.53 Il est expressément défendu aine membres du corps de pompiers de se servir du fusil, de munitions qui leur ont été confiés par la commune soit pour aller à l’affût soit pour chasser de toute autre manière. Quiconque est surpris en flagrant délit de chasse sera traduit devant le Conseil de Discipline qui ordonnera la saisie de l’arme.

Titre VI, art.58 Le conseil de discipline est présidé par le commandant en chef ou à son défaut par un délégué ad. hoc.

Titre VII, art.62 Les séances du Conseil de Discipline sont publiques.

Titre VII, art.71 Les chefs du Corps de Pompiers, jusqu’au grade de sous-officiers, exclusivement sont tenus de se procurer à leurs frais de porter le sabre ou l’épée de service.

Titre VII, art.72 Cet extrait sera traduit en allemand pour être affiché dans les salles du Conseil de Discipline et du Corps de garde.

Es folgen die Unterschriften der vorerwähnten Kommission und des Gemeinderates. Wenn wir auch die Namen der sapeurs-pompiers nicht kennen, so sind uns wenigstens die Kommandanten und Unteroffiziere der chasseurs-pompiers, also den eigentlichen Bürgergarde bekannt. Für Mersch kamen in Frage:

Servais, Emanuel J. Antoine, capitaine, propriétaire, 52 Jahre alt Servais, Bernard, 1er lieutenant, propriétaire, 49 Jahre alt
Fisch, Jean, 2e lieutenant, propriétaire, 40 Jahre alt
Warken, Georges, sergent-major, propriétaire, 26 Jahre alt
Arend, Jean, caporal, manoeuvre, 41 Jahre alt
Feyen, Michel, caporal, cultivateur, 22 Jahre alt
Wirth, Henri, caporal, tailleur, 26 Jahre alt
Beringer, Jean, caporal, marchand de fer, 28 Jahre alt
Neuens, Mathias, caporal, commis de mines, 30 Jahre alt
Beringer, Pierre François, médecin, chirurgien, 40 Jahre alt Brandenbourger, Jean, tambour, faiseur de bures, 51 Jahre alt.

Inzwischen waren auch staatlicherseits verschiedene Gesetze zur Brandbekämpfung über die Bühne gegangen. Das Gesetz vom 10.7.1845 verbot endgültig die Bedachung mit Stroh, Schindeln und anderen brennbaren Materialien.

Wegen Nichtbefolgung dieses Gesetzes waren zahlreiche Strafen verhängt worden. Um den Unmut des Volkes zu dämpfen, wurden die auferlegten Bußen am 15.7.1846 erlassen, doch mussten bis zum 1.6.1847 alle gesetzwidrig erbauten Dächer abgetragen werden. Eine weitere Verlängerung gewährte man schließlich bis zum 31.5.48. Es war Michel Lentz, der dem Armeleute-Strohdach, auf ewig ein Denkmal setzte, indem er folgende Strophen schrieb:

(Gedicht AN AMERIKA.

WEI HUN ECH D’HIERZ SOU WÉIH!
GET MIR MAIN DÄCH VU STREIH
A MENGEM DUERF EREM,
ECH GINN IECH ALLES DREM !)

Am 09.07.1848 wurde die neue Landesverfassung proklamiert. Nachdem sich die politischen Verhältnisse allenthalben verbessert hatten, wurde die Bürgergarde wieder aufgelöst. Am 10.09.1855 wurden auf Vorschlag des Pompierkommandanten Jean Kugener die neuen Mitglieder, 17 an der Zahl, von den präsenten Gemeinderatsmitgliedern, CORNETTE, BESCHMONT, SCHINTGEN, ELSEN, KAUFMANN und SERVAIS, ernannt:

KUGENER Jean, chef sowie A BINSFELDT, B. BETZ, P. BRANDENBURGER, H. FUNK, P. KNAB, M. KRAUS, N.LINDEN (HESSEN), N. NOSSEM, J. SCHILTZ, M. TRAUSCH, P. WAGNER, J.P. WELTER, J. GILLEN fils, N. KLEIN, J. HENKEL, P. TRAUSCH fils, allesamt in Mersch wohnhaft. Nicht berücksichtigt wurden die Kandidaturen: J.P. BINSFELDT, P. LINDEN (SCHEIDEN), N. STORCK, WAGNER Théodore, N. NEUBERG, J. WEIS, M. KERTZMANN, Th. KLAAS, J. MEYRES, N. BRANDENBURGER, P. TRAUSCH père, PECKELS Ludwig, Th. SCHAAK, J. KIPCHEN, B. KAASEL, B. HENKELS.

In der Budgetssitzung vom 29.07.1855 war bereits der Kauf von neuen Uniformen des Pompiers Korps beschlossen worden. Es heißt da : vu la demande du corps des pompiers de la commune de Mersch en date du 24.06.1855 tendant à obtenir de l’administration communale, un uniforme; attendu que les motifs exposés dans la demande précitée ont été reconnus fondés, en tous points est unanimement d’avis d’accorder au corps des pompiers établi à Mersch un uniforme, sous la condition cependant que les pompiers ne le porteront que dans l’exercice de leurs fonctions et que la dépense en résultant sera acquitté sur le no. 133 de l’exercice courant.

Unterschrieben von den Räten: PETGES, KRAUS, WILHELMY, SCHINTGEN, SERVAIS, RECKINGER, ELSEN, KAUFFMANN, CORNETTE, CLEMENT und BESCHEMONT.

Von diesen Uniformen gibt es ein Foto, wo Kommandant Jean KUGENER sich mit 12 Kameraden um 1860 ablichten ließ. Die lange Schieb en toile cirée gegürtet von einem starken Lederriemen ist Paradestück der Uniform. Angefertigt wurden diese Kleider sonder Zweifel von Merscher Leinewebern. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch 10 von diesen ehemaligen Handwerkern ohne die unzähligen Webstühle in Betracht zu ziehen, die überall in Privathäusern schnurrten. Die letzten Leineweber unserer Gemeinde hießen Nik. WALDBILLIG aus Beringen und Johann HENKEL von Mersch, die noch nach 1900 webten. Bis zur Jahrhundertwende war die „Elle“ (60 cm) das Normalmaß für Stoffe. Ein guter Leineweber schaffte bis 10 Ellen pro Tag, was ihm etwa 2 1/ 2 – 3 Sous 1 Groschen pro Elle) einbrachte. In Mersch arbeiteten vorwiegend Leineweber die mit Flachs und Hanffäden arbeiteten, während solche die Wolle oder Baumwolle zur Herstellung von Tuch für Anzüge sich besonders in Fels, Wiltz, Esch-Sauer usw. befanden. Doch waren die Merscher Leineweber als Meister ihres Faches bekannt, denen es ein leichtes war, auch Kleidungstücke anzufertigen. Die Lederriemen konnten eventuell von den Gerbereien HEUSKIN und SCHMIT bezogen worden sein. In der Sitzung vom 29.07.1855 war auch ein neues Pompiersreglement votiert worden. Es bestand aus 17 Artikeln und ähnelt in den wesentlichen Punkten dem Beschluss vom 16.08.1846. Unter Art. VIII lesen wir, dass der Chef (sowie auch der Unterchef) berechtigt sind die nötigen Pferde zu requirieren, falls notwenig, um die Spritzen schneller an den Brandort bringen. Art. XVI. Die Wahl der Pompiers wird alle 5 Jahren, die Ernennung des Chefs alle 10 Jahre erneuert. In der Sitzung vom 25.08.1855 werden die Herren Jean KUGENER als Chef und Antoine BINSFELD als sous-chef bestätigt und die Geräte sollen zukünftig im „Alten Turen“ untergebracht werden. Am 14.06.1858 gibt es Feueralarm der höchsten Stufe. In Beringen stehen 11 Häuser nebst Scheunen und Stallungen in Flammen. Die Merscher Feuerwehr kann ein Übergreifen auf andere Gebäude zwar verhindern, aber für die 11 betroffenen Wohnungen kommt alle Hilfe zu spät. Über die Ursache des Brandes findet man keine konkreten Angaben. In der Sitzung vom 15.06.1858, die eiligst einberufen wurde, wird einstimmig beschlossen, dass man den Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich im Sektionswald Beringen, Moesdorf, Glabach im Ort genannt „Im Oberbusch“, das nötige Holz zum Wiederaufbau ihrer Häuser zu beschaffen (Preis: 3000.-). Diese Begünstigung erhalten nur die Ortsansässigen, fremde Hausbesitzer sollen den Einkaufspreis bezahlen. Allerdings weigern sich die zuständigen Behörden in Luxemburg, Holz in dieser Jahreszeit zu schlagen, vorauf die Gemeinde ein Kredit in Höhe von 2000.- zu Gunsten der Sinistrierten anfordert. Infolge des Feuerbrandes von Beringen, beschließt der Gemeinderat am 25.07.1858 das Corps auf 25 Mann zu erweitern:

„attendu que les événements ont prouvé que le nombre des pompiers fixé est insuffisant……..
attendu que 2 membres du corps ont présenté leur demande de démission…….
attendu qu’il y a dès lors lieu de nommer 10 nouveaux pompiers………..
vu les listes doubles de candidatures faites par le pompier-chef

est unanimement d’avis de nommer en supplément les candidats suivants

HENKELS Bernard
KERZMANN Mathieu
CANIVE Nicolas
WALDBILLIG Nicolas
BRANDENBURGER Nicolas
BRAUNSHAUSEN François
BREDEN Pierre
THOMA Jean
WEIS Jean
MEYERES Jean

Bei dieser Gelegenheit sei auch erwähnt, dass Jean SCHILTZ seine Demission bereits am 23.10.1856 eingereicht hatte und durch den Feuerwehrmann Bernard DECKER ersetzt wurde. Am 06.05.1862 kommt es zu einem größeren Feuer in Reckingen im Ortsteil „ am Eck „. 7 Häuserfallen den Flammen zum Opfer. Ähnlich wie in Beringen wird die Oberbehörde in Luxemburg um Erlaubnis gebeten, Holz an die Beschädigten, unter welchen sich einige Mittellose befinden, durch eine außergewöhnliche Coupe im Reckinger Wald gratis zu liefern (siehe séance du 07.05.1962). Für ihren beispielhaften Einsatz werden in der Sitzung vom 05.06.62 (anwesend die Herren DUTREUX, EILENBECKER, SCHROEDER, SCHOELLEN, SCHOMMER, SCHOLTUS, BEISSEL, WILHELMY und MÜLLER) die Merscher Feuerwehrsleute mit einer Prämie von 100.- belohnt. Außerdem werden Rechnungen in Höhe von 117,45 rep. 75,25 von dem Reckinger Gastwirte Pierre CLOOS und Stephan PETRY aus der Gemeindekasse bezahlt. Der Durst war demnach fast schrecklicher als das Feuer selbst. Die Durststrecke der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert war überwunden, auch die letzten Zweifler sahen die Nützlichkeit eines gut organisierten Feuerlöschwesen ein, nicht zuletzt wegen den schrecklichen Großbrände die sich in all diesen Jahren eingestellt hatten. 1822 Grevenmacher, 1840 Gilsdorf, 1842 Stolzemburg, 1842 Wasserbillig, 1847 Medernach, 1847 Dommeldingen, 1853 Erpeldingen,1854 Luxemburg, 1858 hier in Beringen, 1862 im benachbarten Reckingen, 1865 Fels, 1871 Vianden, 1886 Befort, abgesehen von kleineren Brandherden. Der Siegeszug der Technik bewirkte, dass die Brandgefahr zusehends abnahm, besonders als nach 1892 die elektrische Beleuchtung in vielen Ortschaften Fuß fasste. Vorbei war es bald mit Kienspan, Kerze, Oelwurzel, Karbid, Petroleum und Gaslampen. Eine fortschrittliche Lösung war bereits die Straßenbeleuchtung, die anfangs 1860 Einzug in die Städte und Dörfer hielten. In Mersch wurde in der Sitzung vom 19.11.1865 ein diesbezügliches Reglement ausgearbeitet. Demnach unterhielten wir von der Udinger Brücke (Fischbrücke) bis zum Bahnhof eine Straßenbeleuchtung welche mittels Petroleum funktionierte. Im Reglement steht, dass die Lampen täglich von 5 Uhr – 10 Uhr abends brennen sollten, aber bei hellem Mondenschein auszuschalten seien. Jeden Tag wurden sie gereinigt. Das Petroleum wurde interessanter Weise mit „ huile végétale de première qualité munie de mèche de coton“ umschrieben. Dahinter verbarg sich natürlich, das erstmal, 1859, im Staate Pennsylvanien (USA) gewonnenes Rohöl. Das wichtige Produkt hiervon, das Petroleum, wurde auch in Europa sofort in Barrels von 1591 zum Verkauf angeboten und wegen seiner Feuergefährlichkeit in eigens hierfür bestimmte Keller gelagert. Der Einzelhandel war nur mit Spezialgenehmigung erlaubt.

Die eigentlichen Statuten der Merscher Feuerwehr wurden von einem eigens hierfür geschaffenen Verwaltungsrat ausgearbeitet, denen folgende Herren angehörten: Präsident-Kommandant Jean KUGENER, Sekretär Chr. BINSFELD, Kassierer WEIS sowie den Mitglieder HOFFMANN, SINNER, ZIERDEN und SCHAMMO. Am 26.04.1885 wurde das Reglement einstimmig von der einberufenen Generalversammlung angenommen und am 05.05.18 85 von der Gemeindeverwaltung eingesehen und genehmigt. Es unterschrieben: Charles SCHWARTZ, Bürgermeister (14.01.1885 – 08.06.1889) sowie BINSFELD als Sekretär. Die Statuten waren untergeteilt in 7 Kapiteln wobei wir folgenden Punkte zurückhalten wollen:

1 art. 2 Die Gesellschaft wird geleitet von einem aus 7 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat.
1 art. 3 Der Oberkommandant resp. Präsident wird durch die Generalversammlung auf unbestimmte Zeit genannt.
1 art. 13 Zur Bestreitung der gewöhnlichen Ausgaben des Korps besteht ein Kassenfond der gebildet ist
a.) aus den durch die Gemeindeverwaltung bewilligten Subsiden
b.) aus den Gratifikationen der Assekuranz Gesellschaften
c.) aus den vom Verwaltungsrate jährlich zu bestimmenden monatlichen Beiträgen der Mitglieder.

V Art. 1 Sowie das erste Feuersignal ertönt, eilt jeder Feuerwehrmann im Dienstanzuge zum Sammelplatz seiner Abteilung.

Art. 29 Die Feuerwehr ist zusammen gesetzt wie folgt:

a.) 4 Signal Trompetern
b.) 1 Oberkommandant
c.) 2 Unter-Kommandanten Spritzenchefs
d.) 1 Magasininspektor
e.) 4 Lanzenführer
f.) 2 Kettenchefs

VIII Art. 1 Der Sitz der Gesellschaft zur Abhaltung der Generalversammlung u.s.w. ist im städtischen Musiksaal. Aus diesen Statuten ist klar ersichtlich, dass die Feuerwehr sich nun selbständig gemacht und die Gemeinde „keine Nominierung mehr vorzunehmen hat.“ Die Feuerwehr besteht ausschließlich aus freiwillig zusammengetretenen Bürgern mit der Voraussetzung, dass dieselben das nötige Pflicht – und Ehrgefühl besitzen.

Anders als in den meisten Ortschaften scheint die Musik zu keiner Zeit, als angegliederten Verein zur Feuerwehr hier in Mersch tätig gewesen zu sein – sozusagen als Feuerwehr – Musik.

Monate später am 02.08.1885 tritt Jean KUGENER aus Altersgründen von seinem Posten zurück. Für ihn kommt Charles SINNER, während KUGENER den Titel eines Ehrenpräsidenten erhält. Als kurz vor Weihnachten, am 16.12.1888 im Innern der Kirche von Rollingen ein Brand entsteht, eilen die Merscher zur Hilfe. Aber sämtliches Kirchenmobilar und Paramente fallen dem Feuer zum Opfer. Es entsteht ein Schaden von rund 3000 frs, der nur teilweise durch eine Versicherungsgesellschaft abgesichert war. Rollingen besaß damals schon eine eigene Dorfwehr mit einer Pumpe. Das Gründungsjahr ist mit 1877 angegeben, wo sich ein Doppelverein, Gesang – und Feuerwehrabteilung gebildet hatte. Als offizielles Datum gilt der 01.01.1878. Die Fahneneinweihung geschah im Jahre 1891. A propos Vereinsfahne. Die erste Vereinsfahne zusammen mit neuen Uniformen konnten im Jahre 1889 angeschafft werden.

Anmerkung

Als Jemp Welter am 9.6.1889 zum neuen Präsidenten gewählt wurde, begann eine Zeit reger Tätigkeit. Ab sofort sollten alle aktiven Mitglieder eine Cotisation von 10 cts bezahlen. Auch die Gemeinde sollte kräftiger zur Kasse gebeten werden. Statt des üblichen Subsides von 185 frs verkürzt daraufhin der Gemeinderat das Subsid von 188 auf 150 frs. Dieser einsame Beschluß der Gemeindeverwaltung wird missbilligt und als Misstrauensvotum angesehen. 1891 besteht die Wehr aus 37 Mitgliedern. 6 Mitglieder verließen den Verein. Als Kassenrevisoren standen die Herren Wampach , Nossem und J.P. Welter zur Verfügung. Aus der Generalversammlung vom 19.4.1891 geht hervor, dass Sekretär-Kassierer Binsfeld sein Amt niederlegt und durch Michel Mersch ersetzt wird. Zwecks Uniformierung der neu eingetretenen Mitglieder soll die Vereinskasse 10 Mark bezahlen, während der Rest 20,5 Mark, von dem Mitglied selbst aufzuwenden ist. Punkt 8 der Tagesordnung sieht eine Nachlassung aller Strafen vom Jahre 1890 vor, da eine Neuorganisation der Gesellschaft geplant ist.

 In der Generalversammlung vom 26.11.1892 erfahren wir dann auch, dass weiterhin 2 Sektionen bestehen:

Feuerspritze I:

Lanzenführer: Braun Pierre und Brück Nic.

Spritzenchef:: J.P. Welter

Hornist: Funck Nic.

Mannschaft: M. Nossem, N. Biwer, J. Kugener, R. Wagener, J.P. Kayser, H. Hoffmann, P. Heinen, P. Frisch, P. Schweitzer

 Feuerspritze II

Lanzenführer: M. Welter und P. Kayser

Spritzenführer: Fr. Schaack

Mannschaft: J.P. Schoos, J. Muller, A. Seil, P. Knab, Math. Wampach, P. Victor, G. Braun, N. Schroeder, P. Heinen, P. Frisch, P. Urbes und J. Kies.

Im Vorstand befinden sich Prosper Schwartz (Präsident), Mich. Mersch (Sekretär-Kassierer) sowie die Beisitzende Dam. Thill, P. Heinen, Fr. Schaack und H. Hoffmann.

In all diesen Jahren wurden bescheidene Reisen zu den Nachbarkorps unternommen z.B. nach Ettelbrück, Fels, EschlAlzette, Luxemburg usw..

 Die erste Feuerwehrsitzung wurde nach der Generalversammlung vom 19.4.1889 schriftlich im „Feuerwehrbuch“ festgehalten. Blättern wir in diesen Büchern so finden wir fast ausschließlich personelle Comitéebeschlüsse, Vorstandwahlen sowie ausführliche Listen der aktiven und passiven Mitglieder. So hatte der Verein z.B. 1886 sage und schreibe nur 24 Ehrenmitglieder bei einer Bevölkerungszahl von 820 Einwohnern. Damals wurde der Centime zweimal umgedreht ehe man ihn verschenkte. So ergibt die Liste der Ehrenmitglieder auch Angaben über die finanzielle Lage der Bewohner Mersches jener Zeit. Es waren fast nur wohlhabende Kaufleute, Bauern und Beamten, welche den Verein unterstützten:

  1. Fehlen (Notar), Th. Cornette (Gemeindeeinnehmer), Hotel Pierre und Hubert Brandenburger, Bouvart Adolf (Eigentümer), Mayrisch Leopold (Apotheker), Henckels Bern (Industrieller), M. Harpes (Goldschmied), Schnitzius J.N. (Gerichtsschreiber), J. Feltgen (Arzt), Nassem Nik (Landwirt), Bern. Weyer (Café), Schroeder J.P. (Beringen – Landwirt).usw. Während die Zahl der aktiven Mitglieder konstant zwischen 30-35 blieb, erhöhte sich die Zahl der Ehrenmitglieder von Jahr zu Jahr:

1900: 47
1911: 93
1915: 57 (erster Weltkrieg)
1924: 122
1932: 225
1968: 355

 Wenn wir der Zeit etwas vorgreifen, können wir auch von 2 interessanten Schriftstücken berichten. Am 24.12.1906 bedankt sich der wieder zu Amt und Würde gekommene Sekretär-Kassierer Henri Binsfeld bei seinem Kommandanten Arthur Duscherer für das Felicitationsschreiben des Korps anlässlich der Hochzeit seiner Tochter Constanze. Der Brief endet mit dem freudigen Ruf. „Vive le corps de pompiers“.

 Ein Dokument vom 27.7.1907 bestätigt, dass 21 neue Uniformen an die Feuerwehr geliefert wurden. Dieselben Mitglieder, welche auf diesem Schreiben per Unterschrift den Erhalt ihrer im „“ganz neuen fehlerfreien“ Zustande sich befindlichen Uniform: 1 Hose, 1 Paletot sowie 1 Képi, bezeugen, geben dem H. Präsidenten die nötigen Vollmachten eine Anleihe von 350 fr zu tätigen.

 An Aktivitäten dieser Zeit ist zu bemerken, dass die Wehr sich auch an Brandbekämpfung in den Kantonal-Nachbarortschaften beteiligte. Desgleichen besuchte man fleißig die Jubiläumsfeierlichkeiten wie z.B. 1.1.1901 als die Bissener Freiwillige Feuerwehr ihr 25jähriges Bestehen feierte. Des Weiteren wurden in den Versammlungen zahlreiche interne Bestimmungen angeordert während in den Generalversammlungen oftmals Zusatz- oder Besserungsanträge hinsichtlich der Statuten per Akklamationen angenommen wurden (z.B. 1907). Demokratisch ging es auch allemal bei der Wahl des Vorstandes und der Hauptverantwortlichen des Vereins zu. Disziplinarstrafen wegen ungebührlichen Benehmens oder Fernbleiben der Übungen wurden oftmals verhängt.

 Eine der Hauptmissionen des Vereins bestand darin, dass man die Ehrenmitglieder würdig zu Grabe trug. Außerhalb der Ortschaft beteiligte man sich an Begräbnisfeiern nur bei hohen Persönlichkeiten. So war unsere Wehr selbstverständlich auch vertreten als Großherzog Wilhelm IV am 25. Februar 1912 auf Schloss Berg das Zeitliche segnete und die Sterbensmesse einige Tage später in Luxemburg abgehalten wurde. Der Fürst selbst wurde am 25. Juli desgleichen Jahres in der Familiengruft zu Weilburg an der Lahn beigesetzt. Doch erzählen wir wieder der Reihe nach.

 1896 kauft die Gemeinde bei Magirus in Ulm, auf Vorschlag des Ettelbrücker Bürgermeisters und neu gewähltem Präsidenten der „Fédération des Sapeurs Pompiers“ eine vierrädrige Spritze sowie 2 Trommeln und 4 Posaunen. In diesem Jahre wurde auch beschlossen den Posten eines Pompiers-Chef von dem des Präsidenten der Gesellschaft zu trennen. Prosper SCHWARTZ wird zum Präsidenten ernannt, während Damian THILL zum neuen Kommandanten gewählt wird. Doch bereits 2 Jahre später, am 14.03.1898 wird Arthur DUSCHERER mit diesem Amt vertraut.

Am 20.03.1898 setzt sich der Vorstand folgendermaßen zusammen: Präsident: J.P. WELTER
Commandant: A. DUSCHERER
Kassierer: H. BINSFELD
Schriftführer: J.F. THEISEN
Mitglieder: P. HEINEN, H. HOFFMANN, N. NOSSEM, F. SCHAACK, M. WELTER

Der Verein gab auch neue Statuten heraus, welche in der Druckerei von Ch. PRAUM, 1898, gedruckt worden waren.

Art.3 besagt, dass das Corps aus zweierlei Mitglieder besteht
a) den aktiven
b) den Ehrenmitglieder

Art.8 Am letzten Sonntag im Dezember findet alljährlich eine General – Versammlung statt.

Art.25 Körperliche Unfälle in Ausübung der Pflicht werden von den Vereinskasse bezahlt.

Art.26 Brandwochen und Nachtdienst werden entschädigt.

Art.31 Ein jedes Mitglied erhält jährlich aus der Vereinskasse eine Entschädigung von 5 frs.

Letzter Art.32 Beim Todesfall eines Ehrenmitgliedes, welches auf dem Kirchhofe in Mersch begraben wird, ist die Gesellschaft durch eine Deputation von 5 Mitgliedern mit Fahne vertreten.

Print Friendly, PDF & Email